REPORT:
Registrierte Meldedaten


[3.8.2009] Mit der automatischen Rückmeldung auf Basis von XMeld ist die erste ämterübergreifende E-Government-Anwendung realisiert worden. In seiner neuen Version soll der Datenaustauschstandard eine elektronische Weiterleitung kommunaler Meldedaten an Landesregister ermöglichen. Vielleicht wird künftig auch eine Weitergabe an ein Bundesmelderegister nötig sein. Allerdings fehlen für den Aufbau eines solchen Registers bislang die rechtlichen Grundlagen.

In rund 5.200 Meldebehörden werden die Daten von über 82 Millionen Bürgern verwaltet. Rund 114 Millionen Geschäftsvorfälle zählt das Meldewesen im Jahr, darunter mehr als 27 Millionen Auskunftsersuchen privater Stellen und circa 3,8 Millionen Adressänderungen in Folge innerdeutscher Umzüge. Angesichts dieser großen Fallzahlen war es nur folgerichtig an einer elektronischen Abwicklung zu arbeiten. Mit der automatischen Rückmeldung wurde Anfang 2007 die erste ämterübergreifende E-Government-Anwendung eingeführt. Für die Bürger bedeutet das, dass sie bei einem Umzug lediglich ihren neuen Wohnsitz anmelden müssen, die Abmeldung wird von der Verwaltung automatisch erledigt.

Standardisierter Datenaustausch

Zum Gelingen der elektronischen Rückmeldung haben gesetzliche Vorgaben sowie der Datenaustauschstandard XMeld beigetragen. Mit der Novelle des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) von 2002 war die elektronische Rückmeldung zugelassen und OSCI-XMeld für den länderübergreifenden Informationsaustausch verpflichtend gemacht worden. Der Datenaustauschstandard für das Meldewesen basiert vollständig auf XML, die sichere Datenübertragung erfolgt unter Verwendung von OSCI (Online Services Computer Interface). Das Projekt XMeld war 2001 von der OSCI-Leitstelle im Auftrag des Bundes und der Länder initiiert worden. Es endete planmäßig mit dem Jahreswechsel 2007, die Arbeit an dem Standard wird jedoch fortgesetzt. Momentan geht es um die Aufnahme von XMeldIT in eine zukünftige Fassung des Datenaustauschstandards. XMeldIT basiert auf OSCI-XMeld Version 1.3.1 und stellt sicher, dass kommunale Meldedaten elektronisch an Landesregister geliefert werden können. In der Version 1.7 ist XMeldIT bereits in verschiedenen Bundesländern im Einsatz. Der Standard wird von einem Konsortium aus Betreibern von zentralen Auskunftsportalen für Einwohnermeldedaten und Herstellern von Melde-Software entwickelt. Laut dem Newsletter der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) wird der unter anderem um XMeldIT erweiterte Datenaustauschstandard des Meldewesens voraussichtlich im Mai kommenden Jahres als OSCI-XMeld 1.4.1 in Kraft treten.

Zentrale Melderegister

Die elektronische Weiterleitung kommunaler Meldedaten an Landesregister ist insbesondere in den Bundesländern von Bedeutung, in denen die Einwohnermeldeämter gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen in den Meldedaten tagesaktuell zu übermitteln. Dies ist beispielsweise in Sachsen der Fall. Längst nicht alle Länder verfügen jedoch über ein Landesmelderegister, manche - wie zum Beispiel Brandenburg - haben sich erst kürzlich für den Aufbau entschieden. Und auch die Ausgestaltung der Landesregister variiert: Teilweise dürfen Melderegisterauskünfte nur an Behörden gegeben werden, so etwa in Bayern oder Brandenburg.
Das Bayerische Behördeninformationssystem (BayBIS) ermöglicht allen kommunalen und staatlichen Behörden im Freistaat Melderegisterauskünfte online über ein bayernweites Meldeportal abzurufen. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erforderlich. Datenbasis ist der im Rechenzentrum der AKDB in Bayreuth vorgehaltene zentrale Einwohnerteildatenbestand, der tagesaktuell aus den kommunalen Melderegistern gespeist wird. Mit dem Portal ZEMA (zentrale einfache Melderegisterauskunft) bietet die AKDB zudem die Möglichkeit einer länderübergreifenden Suche. Für die dafür notwendige Verlinkung mit Meldedatenbeständen anderer Bundesländer hat der bayerische IT-Dienstleister einen Verbund mit den jeweiligen Meldeportalsbetreibern geschlossen.
Brandenburg soll ein landesweites elektronisches Melderegister erhalten, das beim zentralen brandenburgischen IT-Dienstleister angesiedelt wird, die aktuellen Daten aller 198 kommunalen Melderegister enthält und für den Online-Abruf von Einwohnerdaten zur Verfügung steht. Das sagte Innenminister Jörg Schönbohm in der abschließenden Debatte des Landtags zur Novelle des Meldegesetzes. Einfache Melderegisterauskünfte aus dem Landesmelderegister dürfen allerdings auch hier ausschließlich an öffentliche Stellen gegeben werden. Anfragen privater Personen und Stellen werden weiterhin bei den kommunalen Meldebehörden bearbeitet.
Eine andere Strategie verfolgen der Freistaat Sachsen und das Saarland. Hier dürfen sowohl Behörden als auch Privaten Auskünfte erteilt werden. Das Kommunale Kernmelderegister Sachsen (KKM) basiert auf Microsoft-Technologie. Die Entwicklung des Registers erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und der Firma PC-WARE. Laut Peter Lorenz, Leiter der Abteilung E-Government Solutions bei PC-WARE, sind in Vorbereitung der Kreisgebietsreform notwendige Anforderungen an die IT-Lösung mit den Meldebehörden und Software-Herstellern abgestimmt und in der Anwendung berücksichtigt worden. Im Gegensatz zu anderen zentralen Meldeportalen werde im KKM eine einwohnerspezifische Meldenummer generiert, die es ermögliche, in einem Schritt über alle Meldebehörden eine eindeutige Auskunft zu erhalten. Betrieben wird das KKM im Rechenzentrum der Firma Lecos, einer Tochtergesellschaft der Stadt Leipzig.
Im Saarland ist die seit Ende 2006 betriebene Online-Melderegisterauskunft zu einem Meldeauskunftportal weiterentwickelt worden. Zu diesem Zweck hatten das saarländische Innenministerium und der Zweckverband eGo-Saar ein gemeinsames Projekt vereinbart. Technische Basis der Plattform sind die Produkte OLMERA und INFORMATIONSREGISTER der Firma HSH. Nach Angaben der drei Projektpartner bringt das neue Portal wesentliche Verbesserungen der Handhabung, eine Funktionserweiterung sowie eine Steigerung der Qualität von Auskünften etwa durch die Verwendung intelligenter Suchprozesse. Außerdem könnten nicht nur saarländische Landes- und Kommunalbehörden, sondern auch Behörden und öffentliche Einrichtungen aus anderen Bundesländern die Auskunftsdienste in Anspruch nehmen.

Bundesmelderegister in Planung?

Ob es auch auf Bundesebene ein Melderegister geben wird, ist ungewiss. 2008 war der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der die Errichtung eines Bundesmelderegisters (BMR) mit den melderechtlichen Daten aller Einwohner vorsieht, heftig diskutiert worden. Dabei stießen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht nur bei SPD und Opposition, sondern auch bei Datenschützern auf Ablehnung. Kritik richtete sich zum einen gegen eine riesige Datenansammlung an zentraler Stelle. Momentan werden die Daten in mehr als 5.200 Meldebehörden verwaltet. Zum anderen wurde in Frage gestellt, wie sinnvoll es ist, zu den bestehenden Registern ein weiteres aufzubauen. In diesem Jahr ist es ruhig geworden um das Bundesmelderegister. Auf Nachfrage von Kommune21 bestätigt das Bundesinnenministerium die Informationen auf der Website des Deutschland-Online-Vorhabens Meldewesen als aktuellen Stand. Sie stammen vom März 2008. Dort heißt es, dass das BMR die Meldeverfahren für Bürger vereinfachen, die Nutzung der Melderegister für Wirtschaft und Verwaltung effizienter und kostengünstiger gestalten, die Qualität und Aktualität der Meldedaten verbessern sowie bundesweit einheitliche Online-Dienste ermöglichen soll. Der Aufbau sei in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bis zum Jahr 2011 geplant.
Die Planungen zum Aufbau eines Bundesmelderegisters haben ihren Ursprung in der Föderalismusreform, mit der das Melderecht 2006 in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt worden ist. Laut dem umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens soll sich das BMR in die bestehende Architektur einfügen. Die Melderegister der kommunalen Meldebehörden und die in einigen Ländern aufgebauten zentralen Meldedatensammlungen würden dabei nicht angetastet. Für die technische Bereitstellung des BMR werden in dem Entwurf 19,4 Millionen Euro verteilt auf vier Jahre veranschlagt. Hinzu kommen rund 8 Millionen Euro pro Jahr für den Betrieb sowie einmalige Kosten für Software-Anpassungen auf allen Verwaltungsebenen. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass mit dem Aufbau eines Bundesmelderegisters erst begonnen wird, wenn die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen sind. Das Konzept stehe bereits, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Es kommt also nur noch darauf an, welche Vorgaben ein Bundesmeldegesetz machen und wann es verabschiedet wird. Sicher ist: In dieser Legislaturperiode wird die Entscheidung nicht mehr fallen. (rt)

http://www.osci.de
http://www.deutschland-online.de/meldewesen
Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (PDF; 428 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Meldewesen, Bundesmelderegister, Einwohnerwesen



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