Interview:
EfA-Marktplatz geht live


[23.6.2022] Der Marktplatz für Einer-für-Alle-Dienste des IT-Planungsrats ist jetzt in einer Betaversion live gegangen. Welche Funktionen er bietet und wie das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vereinfacht, berichten Martin Schallbruch, CEO der mit der Umsetzung betrauten Genossenschaft govdigital, sowie Jens Fromm, bei govdigital Gesamtprojektleiter für den Marktplatz.

Martin Schallbruch, CEO govdigital eG (links) und Jens Fromm, Gesamtprojektleiter Marktplatz für EfA-Leistungen, govdigital eG beim Zukunftskongress Staat & Verwaltung in Berlin. Herr Schallbruch, mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online zugänglich gemacht werden. Wie kann der neue Marktplatz für EfA-Leistungen (wir berichteten) die Umsetzung dieses Gesetzes unterstützen?

Martin Schallbruch: Zentral bei der Umsetzung des OZG ist das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA): Ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Bundesländern entwickelt und betreibt eine digitale Verwaltungsleistung zentral – üblicherweise durch einen beauftragten öffentlichen IT-Dienstleister. Andere Bundesländer und Kommunen können diese EfA-Leistung dann mitnutzen. Heute gibt es noch wenig Transparenz über verfügbare EfA-Leistungen, Ansprechpartner, Rollen und Umfang der Leistung. Rechtliche Anforderungen an den „Einkauf“ solcher Leistungen sind komplex und vielfältig. Zudem sind die Kosten der Nachnutzung für Einführung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der EfA-Leistungen oftmals noch unklar. Hier setzt der neue Marktplatz für EfA-Leistungen an, den govdigital im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg für den IT-Planungsrat entwickelt: Wir bauen eine Online-Plattform, auf der nach und nach alle verfügbaren EfA-Leistungen angeboten und eingekauft werden können. Dies soll vor allem Kommunen und deren IT-Dienstleistern den Einkauf und Einsatz von EfA-Leistungen vereinfachen. Als Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister bringt govdigital Anbieter und nutzende Kommunen zusammen – das gibt uns eine gute Ausgangsbasis für den Aufbau des Marktplatzes.

Herr Fromm, inwiefern vereinfacht der Marktplatz für EfA-Leistungen die Umsetzung des OZG?

Jens Fromm: Zunächst können sich Verwaltungen auf dem Marktplatz einen Überblick über die derzeit verfügbaren EfA-Leistungen verschaffen. Durch die intensive Kooperation mit der FITKO sind auch die Leistungen des FIT-Stores im Marktplatz für EfA-Leistungen aufgeführt und für Verwaltungen beziehbar. Zudem ist der Marktplatz ein Werkzeug zur Unterstützung der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit. Er ermöglicht es Kommunen, Behörden und öffentlichen IT-Dienstleistern, über die Anbieter FIT-Store oder govdigital EfA-Leistungen ebenenübergreifend zu beziehen. Die Anbieter ermöglichen eine Inhouse-Vergabe und stellen eine durchgängige Beziehungskette mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Trägern her. Auf diese Weise wird ein Großteil der öffentlichen Gebietskörperschaften in Deutschland erreicht. Der Marktplatz ist zukünftig nicht nur auf EfA-Leistungen beschränkt und wird anbieteroffen gestaltet, sodass später weitere Anbieter hinzukommen.

„In Zukunft könnten über den Marktplatz viele weitere digitale Dienste der öffentlichen IT-Dienstleister angeboten und ausgetauscht werden.“

Der Marktplatz ist jetzt in einer Beta-Version veröffentlicht worden – was bedeutet das und welche Funktionen bietet er momentan?

Jens Fromm: Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist mehr als ein webbasiertes Shop-System: Annähernd jede rechtliche, organisatorische und technische Herausforderung, vor der Verwaltung bei der Digitalisierung steht, streift auch unser Projekt. In diesem noch sehr offenen Umfeld können wir bei der Entwicklung des Marktplatzes nur schrittweise vorgehen. Das jetzt veröffentlichte Release ist eine erste funktionsfähige Version, die dazu dient, Funktionalitäten zu testen, aus dem Nutzer-Feedback zu lernen und den Marktplatz bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Sie verfügt über ein Schaufenster: Hier werden EfA-Leistungen in einem Servicekatalog dargestellt und beschrieben. Dazu gehört auch eine Detailseite der einzelnen EfA-Leistungen, auf der relevante Parameter und Daten dargestellt werden. Damit können sich alle interessierten Verwaltungen über verfügbare EfA-Leistungen informieren.

Was ist das schlussendliche Ziel?

Jens Fromm: Durch den schrittweisen Ausbau wollen wir eine Plattform mit durchgängigen, elektronischen Prozessen schaffen. Verwaltungen soll es so deutlich leichter fallen, digitale Leistungen einzukaufen.

Martin Schallbruch: Der originäre Auftrag dafür kommt vom IT-Planungsrat – wir setzen das wie beschrieben im Laufe des Jahres um. In Summe ist der Marktplatz ein Instrument zur Vereinfachung der föderalen Zusammenarbeit bei der Digitalisierung der Verwaltungen. Die EfA-Leistungen des OZG sind hier nur ein Aspekt. In Zukunft könnten über den Marktplatz viele weitere digitale Dienste der öffentlichen IT-Dienstleister angeboten und ausgetauscht werden – etwa Cloud-Dienste. Eine solche Plattform für alle Verwaltungen in Deutschland wäre ein bedeutender Schritt zu mehr Zusammenarbeit und Beschleunigung der Digitalisierung.

Interview: Julian Einhaus, Pressesprecher govdigital


Stichwörter: Politik, IT-Planungsrat, govdigital, Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bildquelle: Sonja Bechtold

       


Quelle: www.kommune21.de