Bund:
Mehr Geld für die Verwaltungsdigitalisierung


[23.6.2022] Das Bundesinnenministerium wird die flächendeckende Umsetzung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen auch für das Jahr 2023 finanzieren. Bislang war die Finanzierung nur bis Ende 2022 zugesagt.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach hat beim Bund ihre Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Mittel für eine beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung durchgesetzt. Wie das Bayerische Staatsministerium für Digitales mitteilt, finanziert das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nun die flächendeckende Umsetzung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen auch für das Jahr 2023. Dazu zähle beispielsweise die Ummeldung einer Wohnadresse oder die An- und Abmeldung eines Autos.
Am Rande der Juni-Sitzung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern in Berlin (wir berichteten) forderte Gerlach gleichzeitig mehr Tempo bei der Umsetzung. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen heute genauso einfach und bequem mit ihrer Behörde kommunizieren, wie sie das aus der Privatwirtschaft kennen. Das zu erreichen, ist unser Ziel. Deshalb brauchen wir auch über 2023 hinaus dringend eine Perspektive für die Folgejahre. Der Bund darf die Kosten für die so wichtige Verwaltungsdigitalisierung nicht auf die Länder abwälzen.“ Hintergrund ihrer Forderung ist die aktuelle Debatte um das Onlinezugangsgesetz (OZG). Mit der Priorisierung wichtiger Leistungen soll die Geschwindigkeit der flächendeckenden Umsetzung erhöht werden. Die Finanzierung war bislang nur bis Ende 2022 zugesagt.
Auch fordert Gerlach den Abbau bürokratischer Hürden: Der Bund sollte künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen bereitstellen können. Aufgrund der föderalen Zuständigkeiten ist dies derzeit nicht möglich. Für die Finanzierung der OZG-Umsetzung in den Ländern sind ausschließlich die Bundesländer zuständig. „Bayern ist gern bereit, eine erforderliche Änderung des Grundgesetzes mitzutragen“, sagte Gerlach. Im Februar hatte Bayern in einem Positionspapier auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes gedrängt. Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen hatten sich dieser Forderung angeschlossen (wir berichteten). (ve)

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Quelle: www.kommune21.de