OZG-Novelle:
Zaghaft und unterambitioniert


[9.3.2023] Als zu zaghaft und unterambitioniert bezeichnet Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Der vom Bund vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stößt auf viel Kritik. So hatten unter anderem die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, sowie die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) die Gesetzesnovelle als unzureichend bezeichnet (wir berichteten), ein gemeinsames Positionspapier der 16 Bundesländer fordert die Bundesregierung auf, die Anstrengungen für eine Nachfolge des OZG zu verstärken und die Modernisierung ganzheitlich auf starke Füße zu stellen (wir berichteten).
Hier sieht auch Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, denn die Gesetzesnovelle stelle die Weichen noch nicht konsequent genug in Richtung digitale Transformation. „Den in den vergangenen zwei Jahren aufgenommenen Schwung bei der digitalen Transformation der Verwaltung muss die Bundesregierung mit einer mutigen Gesetzesinitiative weiter anschieben“, fordert der Minister. „Der nun vorgelegte Entwurf bietet diese Unterstützung nicht. Er ist zu zaghaft und unterambitioniert.“
In einer Stellungnahme zum Entwurf der OZG-Novelle fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung unter anderem, künftig alle Verwaltungsverfahren standardmäßig digital anzubieten. Analoge Behördengänge müssten in Zukunft die Ausnahme sein. Dafür seien alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verpflichten, sich ein Nutzerkonto für digitale Verwaltungsdienstleistungen einzurichten. Notwendig sei zudem eine umfassende und gleichzeitige Abschaffung von Schriftformerfordernissen, die in der Novelle verankert werden sollte und auf andere Gesetze durchwirkt. Auch die Verfahren selbst müssten reformiert werden, denn noch immer ließen sich viele Leistungen nur per Post beantragen. Hier schlägt das Land Schleswig-Holstein eine generelle Verpflichtung vor, Verfahren ausschließlich digital zu bearbeiten. Ämter und Behörden müssten dann grundsätzlich detailliert begründen, warum ein bestimmter Antrag nur in Papierform möglich sei.
Auch bei der Nutzung von Daten sei der Bund zu zaghaft, meint Digitalminister Dirk Schrödter: „In Schleswig-Holstein herrscht schon seit Langem die Überzeugung, Daten und Daten-Management als infrastrukturelles Thema zu betrachten.“ Dazu zähle beispielsweise, Daten für Anträge nur einmal zu erheben, ein einheitliches Daten-Management anzubieten und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen zu beziehen.
Darüber hinaus fordert Schleswig-Holstein in der Stellungnahme, den im Jahr 2009 als rechtssichere Alternative zum Briefverkehr gestarteten Dienst De-Mail vollständig aus dem E-Government-Gesetz des Bundes zu streichen. „De-Mail hat sich weder in der Verwaltung noch in der Gesellschaft durchgesetzt“, begründet Schrödter. Die Kosten seien zu hoch, das Projekt damit unwirtschaftlich: „Dinge, die weder funktionieren, noch genutzt werden, können und müssen weg.“ (bw)

https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.schleswig-holstein.de

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Quelle: www.kommune21.de