Pforzheim:
Standesamt führt elektronischen Datenabruf ein


[25.3.2024] Das Standesamt Pforzheim hat den elektronischen Datenabruf eingeführt und kann damit nun Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden schnell und unkompliziert von anderen Standesämtern anfordern – vorausgesetzt, die erforderlichen Daten sind elektronisch erfasst. Urkunden können dem Amt so innerhalb weniger Minuten vorliegen.

Für die Anmeldung einer Eheschließung mussten Heiratswillige in Pforzheim bislang ihre Geburtsurkunde beim Standesamt ihres Geburtsorts selbst beantragen und anschließend beim Standesamt Pforzheim einreichen. Mit der Einführung des elektronischen Datenabrufs wird dieser Prozess für die Bürgerinnen und Bürger Pforzheims nun erheblich vereinfacht. „Das Motto lautet nun: Nicht mehr die Kundinnen und Kunden laufen, sondern die Daten. Das Standesamt kann jetzt den elektronischen Datenabruf für sie übernehmen. Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Zeitersparnis, sondern macht den gesamten Prozess der Dokumentenanforderung effizienter“, betont Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher.
Seit 2009 sind Standesämter verpflichtet, ihre Personenstandsregister elektronisch zu führen – was die Digitalisierungsmaßnahmen im Standesamt Pforzheim maßgeblich unterstützt hat. „Bei der elektronischen Erfassung der Daten sind wir sehr weit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben neben ihren täglich anfallenden Aufgaben bereits über 90.000 Altregister digital nacherfasst“, erläutert Katja Paulus, Leiterin des Standesamts Pforzheim. „Das ermöglicht es uns jetzt, effizient und schnell auf Anfragen zu reagieren.“
Wie die Stadt weiter mitteilt, erlaubt es die Automatisierung des Systems auch anderen Standesämtern in Deutschland, die vom Pforzheimer Standesamt elektronisch erfassten Daten anzufragen. „Das System arbeitet selbstständig. Die von anderen Standesämtern bei uns angefragten Daten werden automatisch an die Kolleginnen und Kollegen versendet. Das entlastet unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich“, bekräftigt Paulus.
Der Datenabruf zwischen den Standesämtern ist auf Deutschland beschränkt ist und setzt voraus, dass beide beteiligten Ämter die benötigten Daten bereits digital erfasst haben. (bw)

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Quelle: www.kommune21.de