TEK-Service:
Barrierefreier E-Einkauf in der Verwaltung


[17.11.2021] Das Unternehmen TEK-Service bietet eine barrierefreie E-Procurement-Lösung an. Kommunalverwaltungen könnten von deren Einsatz profitieren und den gesetzlichen Vorgaben schneller gerecht werden.

Das digitale Einkaufsportal des Software-Unternehmens TEK-Service ist seit August 2021 barrierefrei und hat den BIK BITV-Test – ein umfassendes Verfahren für die Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Web-Anwendungen – erfolgreich durchlaufen. Dies gab TEK-Service jetzt bekannt und erläuterte gleichzeitig, wie die Verwaltung vom Einsatz einer barriererefreien Einkaufsplattform profitieren könne. Indem das Thema Barrierefreiheit EU- und bundesweit vorangetrieben werde, stiegen auch die Anforderungen an Kommunalverwaltungen, für eine möglichst barrierearme digitale Arbeitswelt ihrer Mitarbeiter Sorge zu tragen. Technologieanbieter und Dienstleister stünden in der Pflicht, Vorgaben zur Barrierefreiheit zu erfüllen und zu belegen. Allerdings könnten Verwaltungen und Organisationen auf diese Weise effizient eigene Defizite in Sachen Barrierefreiheit kompensieren. Darauf wies Monika Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzende bei TEK-Service, hin: Mit dem Einsatz barrierefreier E-Procurement-Lösungen könnten weitreichende Effekte erzielt werden. Würden vormals papiergestützte Beschaffungsprozesse durch barrierefreie E-Procurement-Plattformen ersetzt, sei oftmals verwaltungsweit ein Meilenstein erreicht, denn gerade beim Einkauf handele es sich um weitreichende Verfahrensabläufe, die für viele Beteiligte – Zentralverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Kitas, Außenstellen und Eigenbetriebe – relevant seien. Handele es sich darüber hinaus um kreisweite oder landesweite Einkaufsverbünde, multipliziere sich dieser Effekt sehr schnell in die Fläche.
Sascha Noack vom Software-Qualitätssicherung-Unternehmen Twin Cubes, das unter anderem BITV-Tests auf Barrierefreiheit durchführt, verweist nochmals auf die klaren Anforderungen, die hinsichtlich der Barrierefreiheit an Kommunalverwaltungen gerichtet werde – auch für eigene Verwaltungsprozesse. Gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) fielen in den Anwendungsbereich der Verordnung, neben Web-Seiten und mobilen Anwendungen, auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung. Dies beträfe also auch interne Abläufe in einer Kommunalverwaltung, betont Noack. Im Land Berlin kommt die E-Procurement-Lösung der TEK-Service bereits bei der Polizei zum Einsatz. Achim Florin von der Vergabegrundsatzstelle der Berliner Polizei berichtet, dass durch den Einsatz als zentrales IT-Fachverfahren im Land Berlin alle Dienststellen von den barrierefreien Verfahrensabläufen im Einkauf partizipierten. Dies ist ein großer Erfolg und verdeutliche die Relevanz für das gesamte Projekt, so Florin. (sib)

https://www.tek-service.de

Stichwörter: E-Procurement, TEK-Service, Barrierefreiheit



       


Quelle: www.kommune21.de