De-Mail:
Krachend gescheitert


[7.12.2021] Der Bundesrechnungshof stellt der De-Mail ein vernichtendes Urteil aus: Das elektronische Pendant zur Briefpost kostete 6,5 Millionen Euro und wird kaum genutzt.

Die De-Mail war als elektronisches Pendant zur Briefpost in der Bundesverwaltung gedacht, wird aber kaum genutzt. In seinen 303-seitigen „Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftslage des Bundes“ kommt der Bundesrechnungshof auf das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verantwortete Projekt De-Mail zu sprechen und greift zu deutlichen Worten: „Das BMI ist gescheitert, De-Mail als elektronisches Pendant zur Briefpost in der Bundesverwaltung zu etablieren. Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen De-Mail fast gar nicht zur elektronischen Kommunikation.“ In den Jahren 2011 bis 2020 habe das BMI mindestens 6,5 Millionen Euro für De-Mail ausgegeben. Ein Nutzen aber sei nicht erkennbar, da das in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung prognostizierte Einsparpotenzial von 3,5 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2019 sich nicht erfüllt habe. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs belaufen sich die Spareffekte insgesamt auf 3.500 Euro.
Die De-Mail sollte Brief, Fax und Einschreiben elektronisch und rechtssicher ersetzen, indem Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind und die Kommunikation nachweisbar verläuft. Innerhalb der Bundesverwaltung sollte die De-Mail zum Standardverfahren werden, und auch Bürger und Unternehmen sollten bei ihrer Kommunikation mit Verwaltungen davon Gebrauch machen können. Für den beschriebenen Zeitraum gingen die Akteure von sechs Millionen De-Mails allein in der Bundesverwaltung aus, wo tatsächlich jedoch lediglich 6.000 De-Mails versendet wurden. Das BMI stellte noch im Dezember 2017 fest, dass 121 Behörden technischen Zugang zu De-Mail hatten. Noch zwei Jahre später hatten erst neun Behörden sie in ihre elektronischen Arbeitsabläufe eingebunden und weitere sieben Behörden sie in fachliche Anwendungen integriert.

Eingeschränkte OZG-Tauglichkeit

Den Grund für das Scheitern von De-Mail erkennt der Bundesrechnungshof zum einen in einer Art Kannibalisierung durch das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches einen Portalverbund samt Nutzerkonto und Postfach vorschreibt. Die De-Mail könnte damit quasi überflüssig werden, da Bescheide ins Postfach des Nutzer- oder Bürgerkontos zugestellt werden können. Zum anderen habe es an einer systematischen Erfolgskontrolle von De-Mail gemangelt. Zwei Mal hatte der Bundesrechnungshof das BMI aufgefordert, den Erfolg von De-Mail zu ermitteln und auch die Möglichkeit einer Integration in die Umsetzung des OZG zu prüfen. Während eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht erfolgt ist, hat das BMI zur OZG-Tauglichkeit inzwischen Stellung genommen: Das digitale Postfach des Nutzerkontos könne De-Mail nicht ersetzen, denn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzten das digitale Postfach ausschließlich, um antragsbezogene Informationen mit der Verwaltung auszutauschen. Anders als De-Mail sei es indes nicht dafür zugelassen, die Schriftform zu ersetzen. Die De-Mail solle mithin als Rückkanal fungieren.
Beim Bundesrechnungshof überwiegen dagegen die Zweifel. Es sei nicht ersichtlich, dass man De-Mail künftig häufiger nutzen werde. Der Rechnungshof fordert das BMI auf, die Ursachen zu ermitteln. Anschließend müsse entschieden werden, ob De-Mail neben einem digitalen Postfach noch sinnvoll in der Bundesverwaltung genutzt werden kann. Dabei habe das BMI auch in Betracht zu ziehen, „De-Mail als Kommunikationsmittel für die Bundesverwaltung aufzugeben“.

Helmut Merschmann

https://www.de-mail.info
Den Bericht des Bundesrechnungshofs finden Sie hier zum Download. (Deep Link)

Stichwörter: Digitale Identität, Bundesrechnungshof, De-Mail, Onlinezugangsgesetz

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Quelle: www.kommune21.de