Mecklenburg-Vorpommern:
Online-Antrag für Landtausch


[10.8.2022] Mecklenburg-Vorpommern pilotiert den Online-Antrag zum freiwilligen Landtausch. Die Leistung gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) kann über das MV-Serviceportal angesteuert werden.

Anträge zum freiwilligen Landtausch nach dem Flurbereinigungsgesetz können in Mecklenburg-Vorpommern jetzt online gestellt werden. Darauf weist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hin. „Bei diesem Verfahren tauschen zwei und mehr Tauschpartner freiwillig eines oder mehrere land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke miteinander mit dem Ziel, zusammenhängende Betriebsflächen zu schaffen und so Zeit und Kosten bei der Bewirtschaftung zu sparen“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. „Unser Online-Antrag dazu ist ein weiterer Beitrag unseres Bundeslands zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.“ Der Antrag auf freiwilligen Landtausch kann online über das landesweite MV-Serviceportal gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung sind die staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Mecklenburg-Vorpommern ist federführend für die Digitalisierung der Anträge im Themenfeld Bauen und Wohnen zuständig. Es stellt die mehr als 60 zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend zur Nachnutzung zur Verfügung. Bereits entwickelt hat das Land beispielsweise den digitalen Antrag auf Baugenehmigung (wir berichteten). „Hier war der Landkreis Nordwestmecklenburg Vorreiter und unser Partner bei der Entwicklung“, sagt Minister Pegel. „Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in der Hansestadt Wismar, der Stadt Neubrandenburg, dem Landkreis Rostock, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Rostock ausgerollt. Daneben werden Landkreise und kreisfreie Städte im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein an den von uns entwickelten Online-Dienst angeschlossen. In den nächsten Wochen können dort erste Anträge online gestellt werden. Weitere Länder werden folgen.“ (ve)

https://www.regierung-mv.de

Stichwörter: Panorama, Mecklenburg-Vorpommern, OZG



       


Quelle: www.kommune21.de