Frankfurt am Main:
Vergnügungssteuer digital melden


[7.2.2023] Einen neuen Online-Service hat die Stadt Frankfurt am Main entwickelt: Die Daten zur Erhebung von Steuern „auf Vergnügen besonderer Art“ können künftig auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Die Stadt Frankfurt am Main macht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur digitalen Stadtverwaltung: In einem gemeinsamen Projekt mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat das Kassen- und Steueramt ein neues Online-Verfahren entwickelt, über das die Besteuerungsgrundlagen für die „Steuer auf Vergnügungen besonderer Art“ gemeldet werden können.
Wie die Stadt Frankfurt mitteilt, können Steuerpflichtige oder deren Bevollmächtigte somit ab sofort alle erforderlichen Daten elektronisch übermitteln; diese würden künftig auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte übernommen und archiviert. Für die Verwaltung ergäben sich durch das zusätzliche Angebot mehrere Vorteile: Papierformulare werden nicht mehr benötigt. Das bisher notwendige Einscannen der Formulare samt Anlagen entfällt, was den Arbeitsaufwand in der Sachbearbeitung reduziert.
Mit dem neuen Angebot setze die Stadt ihren Weg vom Papierformular zur elektronischen Akte fort, erklärte Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff: „Gleichzeitig haben alle Beteiligten Vorteile: Für die Antragstellenden wird das Verfahren einfacher und schneller. Und für die Sachbearbeitung in der Verwaltung verringert sich der Arbeitsaufwand. Das ist sinnvoll und nachhaltig.“ 
Erhoben wird die „Steuer auf Vergnügen besonderer Art“ beispielsweise für Peepshows oder Tabledance in Nachtlokalen. Zur Online-Übermittlung sind Daten der antragstellenden und gegebenenfalls der steuerpflichtigen Person oder Organisation notwendig ebenso wie Angaben zu den Einnahmen aus Eintrittsentgelten beziehungsweise der Fläche in Quadratmetern und der Anzahl der Veranstaltungstage. (bw)

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Stichwörter: Finanzwesen, Frankfurt am Main



       


Quelle: www.kommune21.de