IT-Planungsrat:
40. Sitzung thematisiert Kommunalpakt


[30.3.2023] Ende März kam der IT-Planungsrat zu seiner 40. Sitzung zusammen. Neben einem neuen Selbstverständnis und der Neuausrichtung von Finanzierungsmodalitäten wurden auch Eckpunkte für einen Kommunalpakt vereinbart, der in der Sommersitzung unterzeichnet werden soll.

Der IT-Planungsrat ist zu seiner 40. Sitzung zusammengekommen. Ein neues Selbstverständnis, eine stärkere kommunale Einbindung in die Nachnutzung von Einer-für-Alle(EfA)-Leistungen und die Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten waren die Schwerpunktthemen der 40. Sitzung des IT-Planungsrates, die am 29. März 2023 in Halle (Saale) stattgefunden hat. Erstmals fanden die Beratungen des IT-PLR unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie (wir berichteten), statt.
Laut dem neu erarbeiteten Selbstverständnis sehen sich Bund, Länder und Kommunen im IT-Planungsrat gemeinschaftlich verbunden. In einem föderalen Konsens entwickle das Gremium Strategien, Strukturen und Standards, welche die deutsche Verwaltung und Gesellschaft bei der digitalen Transformation voranbringen. Dabei stehen die Werte Vielfalt, Konsens und Mut im Mittelpunkt. Zusammengefasst mündet das neue Selbstbild in dem Slogan: Der deutsche IT-Planungsrat – Gemeinsam wirksam.
Damit verbunden sind laut IT-PLR auch die im Jahr 2022 beschlossenen Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung mit dem Ziel, Schlagkraft und Wirkung des Gremiums zu stärken (wir berichteten). Themenpaten berichteten während der Sitzung über die Fortschritte bei der Bearbeitung neuer inhaltlicher Schwerpunktthemen. Auch fachpolitische Sprecher waren ein Thema. Sie sollen ein Bindeglied zwischen IT-Planungsrat und Fachministerkonferenzen sein. Des Weiteren wurde die avisierte Gremienbereinigung innerhalb der IT-Planungsratsstrukturen vorgestellt.

Digitales Forum Kommunalpakt

Eckpunkte wurden bei der Sitzung außerdem zum Kommunalpakt vereinbart. Bund, Länder und Kommunen bekennen sich laut IT-PLR dazu, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als gemeinsamen Weg intensiviert weiter zu gehen. Dabei werde nicht nur die Nachnutzung gemäß EfA-Prinzip, sondern auch eine durchgängige Digitalisierung in den Blick genommen. Zwar habe das EfA-Architekturkonzept die OZG-Umsetzung deutlich vorangebracht, es habe sich aber auch gezeigt, dass diese Form der Nachnutzung verschiedene Herausforderungen mit sich bringt. Hier setze der Kommunalpakt an. Das Land Hessen werde gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Pakt weiter ausgestalten, sodass er bei der Sommersitzung des IT-PLR unterzeichnet werden kann. „Kommunen sind die Verwaltungsträger vor Ort und häufig die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen“, so Bundes-CIO Markus Richter. „Verwaltungsdigitalisierung kann nur gelingen und flächendeckend funktionieren, wenn die Kommunen immer mitberücksichtigt werden. Der Kommunalpakt ist deshalb ein notwendiger und konsequenter Schritt der Länder, den der Bund gerne engagiert und nachhaltig unterstützt. Dafür schaffen wir ein Digitales Forum Kommunalpakt und starten gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Nationalen Trilog, in dem bis Anfang 2024 verfassungsrechtliche Rahmen und Grenzen der föderalen Zusammenarbeit in der Digitalisierung bewertet und darauf aufbauend konkrete Optimierungsvorschläge entwickelt werden.“ Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßen den angekündigten Kommunalpakt. Diesem Signal müssen nun Taten folgen, heißt es vonseiten der kommunalen Spitzenverbände. Bund und Länder seien aufgerufen, für jeden Online-Service ein umfassendes und dauerhaftes Nachnutzungskonzept vorzulegen, in dem die Finanzierung von Integration und Betrieb sowie von Schnittstellen und Support für die Kommunen geklärt werden. Nur wenn diese Punkte gelöst seien, könnten die Kommunen die Frage beantworten, ob die Nutzung eines Online-Services wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.

Handlungsfähigkeit stärken

Mit einer Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten bezüglich der jährlichen Restmittel soll die Handlungsfähigkeit des IT-Planungsrats gestärkt werden. Für die Genehmigung des Wirtschaftsplans der von Bund und Ländern getragenen FITKO (Föderale IT-Kooperation) sind laut IT-PLR bislang langwierige Beschlussfassungen angesetzt. Das verhindere eine zügige Reaktion der FITKO und damit auch des IT-Planungsrats auf aktuelle Erfordernisse bei der Umsetzung digitaler Lösungen. Es seien nun Änderungen beschlossen worden, die eine flexiblere Bewirtschaftung ermöglichen. Auch sei über eine Nachfolgeregelung des in den Jahren 2020 bis 2022 bereitgestellten gemeinsamen Digitalisierungsbudgets diskutiert worden. „Die Digitalisierung im Jahr 2025 lässt sich nicht jetzt planen. Daher benötigen wir eine flexible Nachfolgeregelung, die der Dynamik der Digitalisierung gerecht wird. Dafür müssen wir den IT-Staatsvertrag ändern“, erklärt Burghardt.
In seiner Sitzung hat der IT-Planungsrat auch das Umsetzungskonzept für einen flächendeckenden First-Level-Support für Online-Dienste durch die Behördenrufnummer 115 diskutiert. Der 115-Verbund hat laut IT-PLR in den vergangenen Jahren intensiv an der Weiterentwicklung der Behördennummer gearbeitet.
Diese und weitere Beschlüsse können circa eine Woche nach der Sitzung auf der Website des IT-Planungsrats eingesehen werden. (ve)

https://www.it-planungsrat.de

Stichwörter: Politik, IT-Planungsrat, FITKO

Bildquelle: Stadt Halle(Saale)/Thomas Ziegler

       


Quelle: www.kommune21.de