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E-Invoicing:
Was 2022 auf Kämmereiabteilungen zukommt


2.5.2022 Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen, Portallösungen und PEPPOL, das neue Umsatzsteuerrecht für Kommunen – mit einigen dieser Themen haben Kämmereiabteilungen schon seit längerem zu tun, andere sind neu bzw. werden weiter ausgebaut. So bringt das laufende Jahr für alle in der kommunalen Verwaltung, die mit Steuern, Haushalt und Finanzen zu tun haben, technische wie auch gesetzliche Neuerungen.

Das Topthema „E-Invoicing“ ist für Kommunen fast schon ein alter Hut. Immerhin bereits seit April 2020 sind öffentliche Auftraggeber gem. EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im XML-Format empfangen und bearbeiten zu können. Technische Infrastrukturen für die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen sind daher inzwischen bei zahlreichen Städten, Kommunen, Behörden und Universitäten aufgebaut worden, viele davon mit den Lösungen der xSuite Group.

E-Invoicing bedeutet mehr als nur eine E-Mail-Adresse einzurichten und darüber elektronische Rechnungen anzunehmen und zu visualisieren. Der eigentliche Nutzen der E-Rechnung erschließt sich erst mit ihrer automatisierten Verarbeitung durch eine Workflowlösung. Vor allem dann, wenn zu erwarten ist, dass sich das Volumen des E-Invoicing demnächst stark erhöhen wird. Bundesland für Bundesland steigt derzeit auf elektronischen Rechnungsverkehr um. Es wird bereits spekuliert, dass die E-Rechnung – wie bereits in anderen europäischen Ländern – vollständig zur Pflicht wird, also auch im B2B- und B2C-Bereich; hierzu gibt es mittlerweile Initiativen auf EU- wie auf Bundesebene.

Im Hinblick auf diese Entwicklung dürfte auch ein einfaches E-Mail-Postfach zur Annahme kaum mehr ausreichen. E-Invoicing muss heute skalierbar sein. Deshalb empfehlen sich E-Rechnungsportale, über die Kreditoren ihre Rechnungen hochladen können. Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland, die ein solches Portal anbieten wollen, ist mittlerweile PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) Pflicht, das vergleichbar einem Einschreiben mit Rückschein ist. Das PEPPOL-Netzwerk gilt als Übertragungsweg der Zukunft für E-Rechnungen und ist mittlerweile über EU-Grenzen hinaus weltweit im Einsatz.
Nicht nur ihre Digitalisierung können Finanzverwaltungen mit der E-Rechnung vorantreiben, diese hat noch einen anderen Nebeneffekt: Verbunden mit einem digitalen Echtzeit-Steuerreporting ließe sie sich als wirksames Mittel zur Eindämmung der Umsatzsteuerhinterziehung einsetzen.

Neues Umsatzsteuerrecht für Kommunen

Dies führt zu einem weiteren aktuellen finanzpolitischen Thema, denn im Umsatzsteuerrecht kommen auf Kämmereien demnächst Neuerungen zu. Die Novellierung des UStG § 2b erfordert erweiterte Maßnahmen zur Digitalisierung des steuerlichen Veranlagungsverfahrens; außerdem muss der Umfang des umsatzsteuerlichen Masseverfahrens berücksichtigt werden. Eigentlich schon für Januar 2021 geplant, hatte sich das Bundesfinanzministerium überzeugen lassen, die Frist nochmals auf Anfang 2023 zu verlängern. Nicht viel mehr als ein halbes Jahr entfernt, steigt nun die Dringlichkeit für Kommunen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

So müssen sich kommunale Finanzabteilungen in diesem Jahr mit vielfältigen neuen Aspekten rund um das Thema „Rechnungen“ befassen. Auf ihrer kommenden, diesjährigen „Public Sector-Onlinekonferenz (PSOK)“ am 31.05.2022 informiert die xSuite Group zusammen mit Partnern und Kunden aus dem öffentlichen Sektor zu den angesprochenen Themen. Anwender- und Expertenbeiträge kompakt an einem Tag, darunter ein Bericht, wie die Autobahn GmbH bis zu 1 Mio. Eingangsrechnungen automatisiert in SAP S/4HANA verarbeitet. 


Dina Haack, Leitung Marketing, xSuite Group GmbH


Info:
Weitere Informationen und Anmeldung zur kostenfreien Onlinekonferenz hier (Deep Link)
https://www.xsuite.com


Bildquelle: iStock

Quelle: www.kommune21.de