Registermodernisierungsgesetz:
Von der Steuer-ID zur Bürger-ID


[1.11.2021] Im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes soll die bisherige Steueridentifikationsnummer in eine Bürger-ID umgewandelt werden. Das soll die eindeutige Zuordnung von Personendaten in Verwaltungsverfahren ermöglichen. Das Vorhaben wird von Datenschützer skeptisch gesehen.

Die bürokratischen Mühlen mahlen manchmal etwas langsamer. Das ist mit ein Grund, warum der Gesetzgeber Anfang April dieses Jahres das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet hat. Es soll den Datenaustausch zwischen den Behörden ermöglichen und die Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben.
Die Bundesregierung betrachtet das Gesetz als Meilenstein bei der Digitalisierung: Ziel sind demnach verbesserte digitale Verwaltungsleistungen für alle Bürger. Wer seine personenbezogenen Daten bereits bei einer Behörde angegeben hat, soll kein weiteres Mal darüber Auskunft geben müssen. Bereits gespeicherte Nachweise müssen dann kein zweites Mal erbracht werden, sodass sich die Bürger zukünftig einige Behördengänge sparen können.

Neue Bürgernummer geplant

Das Vorhaben gelingt allerdings nur, wenn die Behörden personenbezogene Daten elektronisch übermitteln können, ohne dass es dabei zu Personenverwechslungen kommt. An dieser Stelle kommt das Registermodernisierungsgesetz ins Spiel, mit dem der Gesetzgeber eine Bürger-ID einführen will. Diese soll die eindeutige Zuordnung von Personendaten im Verwaltungsverfahren ermöglichen, die Datenqualität von gespeicherten personenbezogenen Daten verbessern und dazu beitragen, dass wiederholte Angaben oder Nachweise solcher Daten, die bereits bei einer Behörde vorhanden sind, künftig nicht mehr nötig sind.
Die bereits existierende elfstellige Steueridentifikationsnummer soll daher in eine neue Bürgernummer umgewandelt werden und den Behörden den Zugriff auf bereits vorliegende Daten ermöglichen – sofern die betroffene Person dies wünscht und ausdrücklich erlaubt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Bürger selbst über ein sicheres Daten-Cockpit einsehen können, wer mit wem zu welchem Zweck Daten austauscht. Dies schaffe die nötige Transparenz beim Datenaustausch. Die Nummer wird an rund 50 Stellen gespeichert, so beispielsweise im Melderegister, im Führerscheinregister, bei der Ausländerbehörde, den Krankenkassen, bei der Rentenversicherung oder im Waffenregister.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Steuer-ID wurde von der Bundesregierung aus rein praktischen Erwägungen als neue Bürgernummer auserkoren. Anders als der Name einer Person ermöglicht diese Nummer eine eindeutige Zuordnung der Daten. Damit wird die Bürger-ID zu einem neuen Identifizierungsmerkmal, was Datenschützer skeptisch sehen. Viele Kritiker bezweifeln auch, dass das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist.
Bislang konnte nur das Finanzamt auf die Steuer-ID zugreifen, künftig haben 50 weitere Behörden Zugriff auf die persönlichen Daten. Während die Bundesregierung die Verwaltung nutzerfreundlich gestalten und digitalisieren will, fürchten Kritiker den gläsernen Bürger. Denn wenn alle Datenbanken von Bund, Ländern und Kommune mithilfe der neuen Bürger-ID „durchforstet“ werden können, ließe sich zu jeder Person ein Persönlichkeitsprofil erstellen, das sehr genau Auskunft über deren Lebensumstände gibt. Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die Steuer-ID, die ursprünglich nur für steuerliche Vorgänge vorgesehen war, dadurch zweckentfremdet wird.

Wie geht es weiter?

Die neue IT-Architektur für die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird nun allmählich aufgebaut und die ID schrittweise mit Verwaltungsleistungen verknüpft. Angesichts der immensen Menge an Datensätzen ist es jedoch kaum möglich, alle vorhandenen Register gleichzeitig mit der Identifikationsnummer zu versorgen. Deshalb wird es mehrere Projekte hierzu geben. Diese sollen nach einer Anlaufphase umgesetzt werden.
Außerdem bedarf es umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen zur Speicherung der Bürger-ID, insbesondere hinsichtlich ihrer internen Speicherung und Verarbeitung, der Erarbeitung von Berechtigungskonzepten, der Einführung von Schnittstellen, der Datenaufbereitung und der erstmaligen Übermittlung von Daten.
Das Bundesverwaltungsamt, das zur Registermodernisierungsbehörde wird, welches das Vorhaben umsetzt, hat es sich zum Ziel gesetzt, dass von den im Gesetz genannten Registern wenigstens die Top-Register über die ID verfügen. Allerdings, so die Behörde, lasse sich das aktuell nicht wirklich planen.

Franziska Lächelt ist Redakteurin beim VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH.

datenschutz.org hat einen Ratgeber zum Thema veröffentlicht. (Deep Link)

Stichwörter: Digitale Identität, Registermodernisierung, eID, Bürger-ID, Datenschutz



       


Quelle: www.kommune21.de