Bundesregierung:
Entwurf zum OZG 2.0 gebilligt


[25.5.2023] Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes und Eckpunkte für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung wurden jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Kommunen sollen bei der Digitalisierung von 15 Dienstleistungen besonders unterstützt werden.

OZG-Grafik des Bundesinnenministeriums: Entwurf einer modernen und zukunftsorientierten Verwaltung. Die Bundesregierung hat gestern (24. Mai 2023) im Kabinett ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegtes Maßnahmenpaket für die digitale Verwaltung beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen (wir berichteten).
Laut einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums wurden zudem Eckpunkte für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung beschlossen, die wesentliche Richtungsentscheidungen enthalten. Dabei gehe es um eine stärkere Priorisierung und Standardisierung sowie eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten.
Die Bundesregierung will Länder und Kommunen insbesondere bei der Digitalisierung von 15 Dienstleistungen unterstützen. Bis spätestens 2024 sollen beispielsweise Ummeldungen, Elterngeld, Eheschließungen, Kfz-An- und -Ummeldungen, Baugenehmigungen, Führerscheine und Wohngeld bundesweit medienbruchfrei digital beantragt werden können.

Das Maßnahmenpaket

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
- Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Bürgerkontos (BundID), das als digitale Ausweis- und Antragsplattform dienen soll. Mit der BundID können Bürgerinnen und Bürger bundesweit Anträge stellen und sich ausweisen. Außerdem wird ein digitales Postfach zur Verfügung gestellt, über das Kommunikation und Zustellungen von Behörden erfolgen können.
- Durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips soll die umständliche Bereitstellung von Dokumenten für Anträge entfallen. Statt physische Nachweise vorlegen zu müssen, können Antragsunterlagen elektronisch von den zuständigen Behörden und Registern abgerufen werden, sofern der Antragsteller damit einverstanden ist.
- Die Schriftform wird weitgehend abgeschafft, da alle Leistungen mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden können, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
- Es wird gesetzlich festgelegt, dass elektronische Verwaltungsdienste nutzerfreundlich und barrierefrei zu gestalten sind, um den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
- Die Behördenrufnummer 115 wird um die Beratung zu Online-Diensten der Verwaltung erweitert.
- Es werden datenschutzrechtliche Grundlagen für die sichere Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.

Ende der Zettelwirtschaft

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte: „Mit unserem Paket für die digitale Verwaltung gehen wir heute einen weiteren großen Schritt, um unser Land moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.“ (al)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Politik, OZG

Bildquelle: BMI

       


Quelle: www.kommune21.de