Urteil: Zusammenarbeit ohne Vergabe
[18.6.2009] Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge, da diese laut dem Urteil nicht dem Vergaberecht unterliegen. Das nationale Vergaberecht muss nun dem Urteil entsprechend angepasst werden.
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