Bundesverwaltungsamt: Online-Anwendung für Verkehrsbetriebe
[18.11.2021] Schwerbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Verkehrsunternehmen können sich die so entstehenden Fahrgeldausfälle erstatten lassen – nun auch mit einer Online-Anwendung.
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