Finanzwesen: Kämmerer zu Kaufleuten
Bericht
[2.11.2015] Kameralistik oder Doppik, dieses Wahlrecht räumen nur noch drei Bundesländer ihren Kommunen ein. Für alle anderen Gemeinden heißt es – sofern nicht ohnehin schon geschehen – einen individuellen Weg zum kaufmännischen Haushaltswesen zu finden.
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