[22.1.2021] Der Entwurf zum so genannten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Wichtige Punkte: mehr Befugnisse für das BSI, Verbraucherschutz und erweiterte Vorsorgepflichten für KRITIS-Betreiber.
Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, der Bundesverwaltung sowie den Verbraucherschutz gewährleisten. Mit der Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes wird ein Auftrag aus dem...
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