Frankfurt am Main:
Stundungsanträge online stellen


[14.5.2024] Stundungsanträge können bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main über ein neues Portal online gestellt werden. Das ist nicht nur bürgerfreundlich, sondern soll auch die Sachbearbeitenden entlasten.

Sind Schuldnerinnen und Schuldner der Stadt Frankfurt am Main nicht in der Lage, offene Forderungen auf einmal zu bezahlen, können sie einen Stundungsantrag stellen. Damit wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, die Schulden in Raten zu bezahlen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Antragstellung ab sofort noch einfacher über ein neues Internet-Portal möglich. Den Anträgen, die zentral vom Kassen- und Steueramt bearbeitet werden, können auch entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Für die Verwaltung ergeben sich laut der Stadt durch das neue Angebot mehrere Vorteile: Da keine Papierformulare mehr benötigt werden, entfällt das bisher erforderliche Einscannen und die Anträge werden im -Format direkt an das Funktionspostfach im Kassen- und Steueramt gesendet. Die übermittelten Daten können künftig auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte überführt und dort abgelegt werden.
„Das ist ein weiterer Schritt zur wirklich digitalen Stadtverwaltung, mit dem wir mehr Bürgerfreundlichkeit erreichen. Für die Betroffenen wird damit die Antragstellung erleichtert und zugleich die Sachbearbeitung innerhalb der Stadtverwaltung verbessert“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Die elektronische Akte setzt sich damit immer stärker gegenüber dem Papierformular durch.“ „Mit dem Stundungsportal setzen wir eine weitere Dienstleistung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes um“, ergänzt Stadträtin Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Digitalisierung und Bürger:innenservice.
Umgesetzt wurde das Projekt vom Kassen- und Steueramt in Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. (bw)

https://frankfurt.de/Stundungsportal

Stichwörter: Portale, CMS, Frankfurt am Main, Finanzwesen, Forderungsmanagement



       


Quelle: www.kommune21.de