Dienstag, 9. Juni 2026
[09.06.2026] Kommunen sind mittlerweile dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Dennoch bestehen weiterhin analoge Lücken. Diese zu schließen ist oft keine rein technische Angelegenheit, sondern betrifft auch die Organisation.

Ein durchgängiger E-Rechnungsworkflow schließt letzte analoge Lücken.

(Bildquelle: patpitchaya/stock.adobe.com)

Seit 2020 müssen öffentliche Auftraggeber mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/55/EU elektronische Rechnungen annehmen können. Aus dieser Fähigkeit folgt nicht automatisch die vollständige Digitalisierung des Rechnungseingangs. Ein Blick hinter die Kulissen kommunaler Finanzverwaltungen offenbart, dass viele von ihnen auf halber Strecke stehen geblieben sind. Über E-Mail-Postfächer oder Dienste der Bundesländer empfangen sie elek­tronische Rechnungen, die dann als XML-Datei (in ... mehr...

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