Dienstag, 16. Dezember 2025

E-Government in EuropaSchweiz startet Aufholjagd

[26.08.2019] Die Schweiz platziert sich in internationalen Vergleichsstudien zu E-Government regelmäßig im Mittelfeld. Dass die Schweizer mit dem Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung trotzdem zufrieden sind, zeigt die Nationale E-Government Studie 2019.
Top 4 der nachgefragten Dienste bei Kantonen und Gemeinden.

Top 4 der nachgefragten Dienste bei Kantonen und Gemeinden.

(Bildquelle: Nationale E-Government-Studie 2019)

Ebenso wie Deutschland ist die Schweiz ein föderalistischer Staat: Drei Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – teilen sich Macht, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und -leistungen ist eine Querschnittsaufgabe, die fachbereichs- und staatsebenenübergreifend anzugehen ist. Die Zuständigkeit dafür ist in den jeweiligen Fachgesetzen verankert. So leisten Steuerpflichtige die Steuerabgaben bei ihrem Kanton, wo die ursprüngliche Befugnis zur Steuererhebung liegt. Entsprechend kümmern sich die Kantone auch um die Digitalisierung ihrer Steueranwendungen. Die Vereinheitlichung der amtlichen Personenregister wiederum, deren Führung vielfach den Kantonen oder Gemeinden obliegt, fällt seit dem Jahr 2006 in die Verantwortlichkeit des Bundes.
Beide Bereiche sind gelungene Beispiele für die Einführung elektronischer Verwaltungstätigkeit: Heute bieten alle Kantone die Möglichkeit zur elektronischen Steuererklärung für natürliche Personen, rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen machen davon Gebrauch. Die Registerharmonisierung, die seit 2006 stattfand, erlaubt heute den effizienten elektronischen Datenaustausch zwischen den Staatsebenen. Bei der Steuer- und Registerdatenerhebung liegen eine klar geregelte föderale Zuständigkeit und eine hohe Nachfrage beziehungsweise ein hohes Geschäftsvolumen vor. In anderen Fällen behindern die bestehenden rechtlichen Grundlagen eine vollständige Digitalisierung, da sie beispielsweise eine eigenhändige Unterschrift zum Abschluss eines Behördengangs verlangen. Ein Schweizer Bundesgesetz zur Digitalisierung, das solche Hindernisse über Verwaltungsbereiche und Staatsebenen hinweg ausräumen könnte, existiert bislang nicht.

Gemeinsame Vorhaben vorantreiben

Auch die Zusammenarbeit im E-Government und die gemeinsame Umsetzung von Digitalisierungsprojekten basieren auf Freiwilligkeit. Auf dieser Grundlage haben Bund, Kantone und Gemeinden im Jahr 2008 die Organisation E-Government Schweiz gegründet, die gemeinsame Vorhaben vorantreibt, die verschiedenen Akteure koordiniert und den Austausch mit dem Ausland sicherstellt. Dazu gehört auch die Teilnahme an internationalen Studien. Im Vergleich mit Deutschland und Österreich positioniert sich die Schweiz in vielen Fragen in der Mitte – vor Deutschland und hinter Österreich. Im globalen Vergleich vermochte das Land in den vergangenen Jahren aufzuschließen und sich unter den besten 15 Nationen zu platzieren. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz hingegen im hinteren Feld – insbesondere, was die Verfügbarkeit von Basisdiensten wie einer staatlich anerkannten elektronischen Identität (eID) betrifft.

Bevölkerung mit Online-Angebot zufrieden

Dennoch zeigen sich fast drei Viertel der Schweizer Bevölkerung zufrieden mit dem E-Government-Angebot ihrer Verwaltung. Das haben repräsentative Erhebungen des DACH-Vergleichs und der Nationalen E-Government-Studie ergeben, welche E-Government Schweiz seit dem Jahr 2017 zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft herausgibt. Zu erklären ist dies einerseits durch den stark ausgeprägten Föderalismus der Schweiz. So liegt zwar keine nationale, staatlich anerkannte eID vor, viele Kantone und Gemeinden bieten ihren Einwohnern aber die Mittel, um sich auf ihren Online-Anwendungen sicher zu authentifizieren. Dies können internationale Studien, die Vergleiche auf Staatsebene vornehmen, nicht abbilden. Andererseits geben 66 Prozent der Schweizer Bevölkerung gemäß der Nationalen E-Government-Studie 2019 an, den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung bezüglich Persönlichkeits- und Datenschutz sehr großes oder eher großes Vertrauen entgegenzubringen; eine gute Basis für eine wohlwollende Beurteilung des E-Government-Angebots. Die Verwaltung sollte aber nicht auf die unverrückbare Zufriedenheit ihrer Bevölkerung mit den elektronischen Dienstleistungen zählen. Denn diese ist im Mehrjahresvergleich rückläufig: 2014 lag sie noch 14 Prozentpunkte höher als heute. Zudem wird die derzeitige Nachfrage der Bevölkerung und insbesondere der Unternehmen nach behördlichen Online-Diensten durch das bestehende Angebot nur teilweise gedeckt.

Handlungsfelder für die weitere digitale Transformation

E-Government Schweiz will daher mit der E-Government-Strategie 2020–2023, deren Entwurf Bund, Kantonen und Gemeinden momentan zur Konsultation vorliegt, vier zentrale Handlungsfelder für die weitere digitale Transformation der Verwaltung angehen: Das verfügbare Online-Angebot soll ausgebaut werden. Basisdienste wie eine elektronische Identität müssen auf nationaler Ebene etabliert werden. Das entsprechende Gesetz für eine staatlich anerkannte eID wird momentan im Schweizer Parlament beraten. Die Zusammenarbeit im E-Government muss für eine beschleunigte Umsetzung in allen Teilen des Landes verbindlich geregelt werden. Und das Vertrauen in die Tätigkeit der Verwaltung ist zu festigen. Denn auch dieses ist, wie die aktuell sehr kritische Debatte zu E-Voting zeigt, keinesfalls unerschütterlich.

Anna Faoro ist stellvertretende Leiterin und Kommunikationsverantwortliche der Geschäftsstelle E-Government Schweiz.




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