Donnerstag, 3. Juli 2025

BerlinDigitaler Antrag für den WBS

[07.10.2024] In Berlin können Wohnberechtigungsscheine (WBS) und Einkommensbescheinigungen ab sofort digital beantragt werden. Mit dem neuen Onlineantrag wird der Prozess vereinfacht und beschleunigt – auch für die Bürgerämter. Allein im vergangenen Jahr wurden dort über 70.000 WBS-Anträge manuell bearbeitet.
Streng geometrische Hausfassade mit klassizistischen Elementen, ganz in grau, nur die Haustür ist Orange. Davor parken zwei Fahrräder.

Im angespannten Berliner Wohnungsmarkt soll der WBS auch Menschen mit mittlerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Die Antragstellung kann nun online erfolgen.

(Bildquelle: Peter Geo/Unsplash)

Bürgerinnen und Bürger können in Berlin seit Ende September 2024 Anträge für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und für eine Einkommensbescheinigung (EKB) über das Internet stellen. Bereits vor geraumer Zeit hatte der Berliner Senat den Zugang zu gefördertem Wohnungsbau auch für Haushalte mit mittleren Einkommen geöffnet. Ob ein Anspruch besteht, kann ebenfalls online geprüft werden. Umgesetzt wurde der Online-Antragsassistent für die WBS-Beantragung mit dem „IKT-Basisdienst Digitaler Antrag“. Dieser Basisdienst ist ein Service der Senatskanzlei, der Berliner Behörden dabei unterstützen soll, analoge Antragsverfahren schneller und einfacher zu digitalisieren.

Die neuen Onlineservices seien ein weiterer Schritt, die städtischen Dienstleistungen zu verbessern, den Zugang zu sozial gefördertem Wohnraum zu erleichtern und die Terminsituation in den Bürgerämtern zu verbessern, so eine Meldung aus der Berliner Senatskanzlei. „Der nun mögliche digitale Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) oder die Einkommensbescheinigung ergänzt die bestehenden Angebote der Wohnungsämter in den Bezirken und beschleunigt damit erheblich die Bearbeitungszeit. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Wohnungsämter rund 72.500 WBS-Anträge manuell bearbeitet. Im digitalen WBS-Antrag entfällt dieser Schritt, die enthaltenen Daten werden automatisch in das Verfahren übernommen. Außerdem wird die Qualität der Anträge verbessert“, sagt der Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik.

Der Online-Antrag ist so aufgebaut, dass Antragstellende an den entsprechenden Stellen Hinweise erhalten, welche Unterlagen und Nachweise hochgeladen werden müssen. Auch das, so Machulik, sei ein wichtiger Schritt für ein kürzeres Verfahren, mit dem zudem die Notwendigkeit eines persönlichen Erscheinens beim Amt entfällt.





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