Freitag, 9. Mai 2025

SaarlandDigitaler Bauantrag freigeschaltet

[22.03.2022] Mit der neuen Landesbauordnung ist im Saarland auch der digitale Bauantrag freigeschaltet worden, der auf einer gemeinsamen Plattform abgewickelt wird. Nach und nach soll der digitale Antrag zur Regel im Saarland werden.

Im Saarland geht der digitale Bauantrag an den Start.

(Bildquelle: puvasit/123rf.com)

Im Saarland ist jetzt die neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Damit wurde auch der digitale Bauantrag offiziell freigeschaltet. Als Pilotämter der Unteren Bauaufsicht (UBA) fungieren die Landeshauptstadt und der Regionalverband Saarbrücken. Sie haben laut Staatskanzlei den digitalen Antrag im Regelbetrieb eingeführt. Nur in Ausnahmesituationen, in denen es für den Antragsteller nicht zumutbar ist, soll er künftig noch in Papierform eingereicht werden können. „Durch die Änderung der Landesbauordnung können Bürgerinnen und Bürger aus dem Regionalverband ab sofort ihre Bauanträge für die meisten privaten Bauvorhaben in digitaler Form online einreichen“, erklärt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. „Dies ist auch deshalb möglich, weil sich bereits 2018 eine interkommunale Arbeitsgruppe auf den Weg gemacht hat, um die Voraussetzungen im Bereich IT und der Arbeitsabläufe zu schaffen. Der Regionalverband hat hier gemeinsam mit der Landeshauptstadt und der Mittelstadt Völklingen Pionierarbeit geleistet, die nun Früchte trägt.“

Gemeinsame digitale Plattform

In Saarbrücken wird das Bauen nun schneller, transparenter und einfacher, sagt Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Mit dem digitalen Bauantrag haben alle am Genehmigungsprozess beteiligten Ämter direkten Zugriff auf den Antrag. Bauherren und Planern gibt ein leicht verständliches Ampelsystem Auskunft über den aktuellen Stand. Dies beschleunigt den Prozess, schafft Transparenz bei allen Beteiligten und erspart Behördengänge. Es ist ein weiterer Fortschritt in Richtung digitale Verwaltung.“
Der digitale Bauantrag wird über eine gemeinsame Plattform angeboten, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Das macht laut Staatskanzlei auch seine technische Besonderheit aus: Die Daten werden nicht etwa per E-Mail eingereicht oder verschickt, sondern auf der gemeinsam genutzten digitalen Plattform vorgehalten. So können sämtliche Zugriffe und Arbeitsschritte parallel ablaufen, und es stehen allen Beteiligten die für sie relevanten Dokumente im aktuellen Bearbeitungsstand zur Verfügung. Solche Plattformen haben laut Landes-CIO Ammar Alkassar auch den Vorteil, dass Unternehmen und Start-ups einzelne Zusatzfunktionen implementieren können, etwa die Automatisierung von Verwaltungsleistungen mithilfe von KI-Technologie.

Vom Konzept zum Antrag

Ein Konzept für den digitalen Bauantrag im Saarland wurde im April 2019 vorgestellt (wir berichteten). Unter Führung der Staatskanzlei habe das Land daraufhin einen Lenkungskreis eingerichtet und das Thema gemeinsam mit den Stakeholdern vorangetrieben. Dem Lenkungskreis gehörten Vertreter der Architektenkammer, des Zweckverbands eGo Saar, des Regionalverbands Saarbrücken und des Innenministeriums an. Um die digitale Einreichung und Bearbeitung der Bauanträge zu ermöglichen, waren zwei wichtige Voraussetzungen zu schaffen: zum einen eine technische Plattform, die eine Annahme der Anträge und eine medienbruchfreie Bearbeitung ermöglicht und zum anderen eine novellierte Landesbauordnung, welche die rechtliche Voraussetzung für die elektronische Einreichung schafft. Letztere wurde durch den saarländischen Landtag beschlossen und trat am 17. März 2022 in Kraft. Laut Staatskanzlei hat das Saarland damit jetzt eine der modernsten Landesbauordnungen in Deutschland.





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