Freitag, 31. Oktober 2025

HamburgParkraum effizient prüfen

[09.04.2025] In Hamburg können Parkberechtigungen digital beantragt und von den Kontrollkräften online überprüft werden. In Zukunft sollen Scan-Fahrzeuge für noch mehr Effizienz bei der Parkraumkontrolle sorgen – vorausgesetzt, die rechtliche Grundlage wird geschaffen.
Parkzone entlang einer Hamburger Straße.

In Hamburg wurde bereits ein Großteil der Parkberechtigungen digitalisiert.

(Bildquelle: Thomas Adrian, LBV)

Der öffentliche innerstädtische Raum in den Kommunen soll gerecht zwischen den Nutzenden aufgeteilt werden. Die Wohnbevölkerung, Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen, aber auch Besucherinnen und Besucher sowie Pendelnde wollen ihn zu Fuß, per Rollstuhl, mit dem Fahrrad, E-Bike oder E-Roller, mit dem Kraftfahrzeug sowie mit dem ÖPNV sicher, bequem und zeit- und kosteneffizient nutzen. Auch der Aufenthalt im Straßenraum zu Wohn-, Arbeits-, Vergnügungs- und Erholungszwecken stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Infrastruktur und deren gemeinsame Nutzung.

Das Parkraummanagement ist hierfür ein kritischer Baustein. Es regelt den Zugang des motorisierten Individualverkehrs und dessen Verbleib in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums; das Parken in beispielsweise Parkhäusern ist nicht Teil dieser Betrachtung. Zum Parkraummanagement gehören die Planung, die verkehrsrechtliche Ausgestaltung, die formale und tatsächliche Ausweisung der bewirtschafteten Gebiete, die Beantragung und Erteilung von Parkberechtigungen und deren Kontrolle. Dem schließt sich die Bescheidung etwaiger Ordnungswidrigkeiten an. 

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Planung und Ausweisung der bewirtschafteten Parkgebiete, die meisten Parkberechtigungen und deren Kontrolle vorrangig der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. 

Herausforderung Sichtkontrolle

Seit der Übernahme dieser Aufgaben hat der LBV großen Wert auf eine Effizienzsteigerung durch Digitalisierung gelegt. Nur bei einer effizienten Planung und Kontrolle werden Parkbeschränkungen respektiert und die erforderlichen Parkberechtigungen beantragt. Andernfalls können die verfolgten Ziele der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch die der Umwelt- und Lebensqualitätssteigerung nicht verlässlich erreicht werden. Eine auf Personalsteigerung fokussierte Kontrolle würde eine verbesserte Effizienz allenfalls linear bei proportional steigenden Verwaltungskosten bedeuten. Die in den vergangenen Jahren schwieriger gewordene Personalgewinnung im öffentlichen Dienst stellt dabei das mit Abstand größte Problem dar. Daher hat der LBV sowohl die Beantragung von Parkberechtigungen als auch die Planung und Durchführung der Kontrollen weitgehend digitalisiert. 

In Deutschland erfolgt die Kontrolle von Parkberechtigungen – mit Ausnahme des Handyparkens – bislang über Sichtkontrollen von Parkberechtigungen, die im Fahrzeug ausliegen. Dazu gehören Bewohnerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen inklusive Schwerbehindertenausweise und in einigen Kommunen Besucherparkausweise sowie Parkscheine aus Parkscheinautomaten. Hinzu kommen Carsharingfahrzeuge, die über eine entsprechende Plakette dokumentiert Parkvergünstigungen erhalten können.

Die Berechtigungen liegen in der Regel hinter der Windschutzscheibe, häufig sind sie aber verrutscht, verschmutzt oder falsch gefaltet. Gelegentlich erschweren Witterungs- und Ortsverhältnisse die Sichtprüfung, das gleiche gilt bei höheren Fahrzeugen. Berechtigte vergessen außerdem von Zeit zu Zeit, das Dokument auszulegen. Bei einer Ahndung kommt es dann zu vermeidbaren Einsprüchen und unnötigem Verwaltungsaufwand. Unter diesen Umständen sind durch eine Außendienstkraft durchschnittlich nur etwa 50 bis 60 Fahrzeuge pro Stunde kontrollierbar – die Unsicherheit, ob das Dokument nicht eine Fälschung ist, die oft nur schwer als solche zu erkennen ist, bleibt regelhaft bestehen.

Einfacher dank Onlineprüfung

In anderen europäischen Städten wie Amsterdam, Paris oder Brüssel, aber auch in kleineren Kommunen in Belgien oder den Niederlanden, sind die Parkberechtigungen, mit wenigen Ausnahmen, grundsätzlich digitalisiert. Die Kontrolle erfolgt dort über so genannte Scan-Fahrzeuge, die mit Regelgeschwindigkeit fahrend die Berechtigungen anhand des Autokennzeichens per Video und Geolokalisierung online abgleichen. Dabei filtern sie die Fahrzeuge aus, die über eine Parkberechtigung verfügen, löschen die Bilder und melden nur die Nicht-Treffer mit exaktem Standort an die Kontrollbehörde. So können bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde überprüft werden. Bevor eine Verwarnung ergeht, werden die Bilder und Daten im Backoffice fallbezogen ausgewertet. Hamburg plant, ebenso wie andere Länder, Scan-Fahrzeuge einzuführen, sobald eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. 

Beim Handyparken, das seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz ist, teilen die Parkenden ihr Kennzeichen bereits für die Dauer des Parkvorgangs einer Onlineplattform mit, und der Außendienst der Kontrollbehörden gleicht dieses in Echtzeit vor Ort online ab. Ausgehend von dieser Idee hat der LBV die Prozesse für die Beantragung der Bewohner- und Besucherparkausweise, aber auch für den Großteil der Ausnahmegenehmigungen ebenfalls digital abgebildet. Die Antragstellung erfolgt über einen städtischen Onlinedienst. Die Bewohner- und Besucherparkausweise können von den Antragstellenden zu Hause ausgedruckt werden. Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) werden ebenfalls online beantragt und nach der Prüfung digital zugestellt. Aufgrund dieser Onlineprozesse sind dem LBV die berechtigten Kennzeichen bekannt und liegen vollständig in nichtöffentlichen Datenbanken zur Online-Überprüfung vor.

Mobile Datenerfassung vor Ort

Im Jahr 2021 startete der LBV das Projekt „Digitalisierung Parkraumkontrolle – DigiParK“. Über DigiParK wird zum einen die Planung der Kontrollgänge durch verbesserte Daten im Innen- und Außendienst optimiert, zum anderen wurden die Datenbanken mit den Parkberechtigungen für den Außendienst verfügbar gemacht, sodass die Kontrollen auf Basis der Kennzeichen – genau wie beim Handyparken – online erfolgen können. Diese Schnittstellen sollen zukünftig von städtischen Scan-Fahrzeugen abgefragt werden.

Scanfahrzeug zur Parkraumkontrolle.
Scan-Fahrzeug in den Niederlanden.
(Bildquelle: Lutz Gollan, LBV)

Aufgrund einer Ergänzung in § 46 Abs. 3 StVO zu Beginn dieses ­Jahres können die Kommunen auf die Auslagepflicht für Bewohnerpark­ausweise verzichten. Für die Ausnahmegenehmigungen wiederum können die zuständigen Behörden Befreiungen von der Auslagepflicht vorsehen. Dies ist in Hamburg durch eine Allgemeinverfügung vom 10. Januar 2025 erfolgt. Bestimmte Ausnahmegenehmigungen und damit Kennzeichen sind dem LBV allerdings nicht bekannt, zum Beispiel nicht-kennzeichenbezogene Schwerbehindertenparkausweise. Diese müssen stets durch Inaugenscheinnahme kontrolliert werden. Die Kontrolle durch die Außendienstbeschäftigten vor Ort erfolgt in Hamburg nun wie beim Handyparken im Regelfall durch Eingabe des Kennzeichens in mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) und den Onlineabgleich mit den Datenbeständen des LBV sowie des Handyparkens. Die Kennzeichenerhebung erfolgt über die Smartphone-­Kamera, alternativ über dessen Tastatur. 

Die MDE-Geräte präsentieren sofort übersichtlich die vorliegenden Parkberechtigungen zum Kennzeichen. Werden keine Berechtigungen gefunden oder sind diese für den konkreten Parkvorgang (zum Beispiel falsches Bewohnerparkgebiet) nicht gültig, führen die Außendienstkräfte wie bisher eine Sichtkontrolle durch. Ergibt auch diese Prüfung keine Parkberechtigung, wird der Sachverhalt auf dem üblichen Weg verfolgt.

Scan-Fahrzeug-taugliche Lösung

Dieses Verfahren soll fortgeführt werden, wenn über die erhofften gesetzlichen Änderungen Scan-Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Diese würden bei ihren Kontrollfahrten die Treffer aussortieren und löschen und den kommunalen Außendienstkräften, die dem Scan-Car zeitnah folgen, nur Kennzeichen und Standorte der nicht gefundenen Fahrzeuge melden. Die Außendienstkräfte müssten künftig somit nur noch diese überprüfen. Der Hauptvorteil des Hamburger Modells besteht darin, dass die Zahl der vor Ort zu überprüfenden Fälle deutlich kleiner ist als heute (bis zu 80 Prozent weniger), gleichzeitig aber das Anfertigen der Verwarnung weiterhin durch Menschen erfolgt und der Prozess somit keine Änderung zum heutigen, anerkannten Verfahren bedeutet. Zudem können die Kontrollkräfte auch nicht-kennzeichengebundene Parkberechtigungen oder Notfallsituationen – wie etwa Rettungskräfte im Einsatz – vor Ort bewerten und falsch parkende Fahrzeuge, zum Beispiel in Feuerwehrzufahrten, die über eine Parkberechtigung verfügen, gleichwohl kon­trollieren.

Die innovative VIATO Parken-App des LBV, die seit Frühjahr 2024 verfügbar ist, erlaubt zudem Beschäftigten, die beispielsweise im Schichtdienst arbeiten, das selbstständige Ein- und Ausbuchen aus einem Kontingent von Parkberechtigungen für Einrichtungen, deren Standort in einem Bewohnerparkgebiet liegt und die über einen Sonderparkausweis verfügen. Das Ein- und Ausbuchen über die App ermöglicht größtmögliche Flexibilität für die Berechtigten und erlaubt dem LBV eine gebietsbezogene Steuerung der Parkkontingente. Auch deren Kontrolle erfolgt über die Onlineabfrage der Kennzeichen und ist Scan-Fahrzeug-tauglich.

Rechtslage müsste angepasst werden

Die in Hamburg eingesetzten Park­automaten schließlich sind größtenteils vernetzt und könnten durch eine einfache Hardwareanpassung mit Folientastaturen so umgerüstet werden, dass, wie in vielen anderen europäischen Städten, beim Kurzzeitparken das Kennzeichen angegeben werden kann. Die Geräte könnten ohne Weiteres auch an eine Onlinedatenbank angeschlossen werden, die der in Hamburg genutzte Hersteller bereits für andere europäische Städte betreibt. Damit könnten auch diese Parkvorgänge mobil über die owi21ToGo-App des IT-Dienstleisters ekom21 auf den MDE-Geräten über das Kennzeichen kontrolliert werden.

Auswärtige Parkgenehmigungen, die aber in Hamburg Gültigkeit haben, wie etwa Schwerbehindertenparkausweise, können weiterhin nur durch die bisher übliche Sichtkontrolle überprüft werden. Dies wird durch das Hamburger Modell berücksichtigt. Die verpflichtende Angabe des Kennzeichens beim Parken würde jedoch einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Parkenden bedeuten, für den es aktuell keine Rechtsgrundlage gibt. Hier steht also die aktuelle Rechtslage wie beim gewünschten Einsatz von Scan-Fahrzeugen einer effizienteren Kontrolle momentan noch entgegen.

Um die volle Effizienz der digitalen Parkraumkontrolle in Deutschland zu erreichen, sind Änderungen der Straßen- und sicherheitsrechtlichen Gesetze erforderlich. Neben der verpflichtenden Angabe des Kennzeichens, auch beim Kurzzeitparken, würde sich durch die Nutzung von Scan-Fahrzeugen sowohl die Kontrolldichte als auch die Effizienz massiv erhöhen. Der LBV und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg als dessen fachliche Aufsichtsbehörde stehen im engen Kontakt mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr, um dieses bei der Gesetzesvorbereitung zu unterstützen. Gleichzeitig wird in Hamburg eine landesrechtliche Lösung geprüft, so wie sie § 13 des kürzlich verabschiedeten Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg vorsieht.

Eckpunkte für die Effizienzsteigerung

Ein Gesetz, welches das Hamburger Modell ermöglichen würde, müsste folgende Inhalte bieten:

  • Zulässigkeit der Angabepflicht des Kennzeichens für alle Parkvorgänge einschließlich des Kurzzeitparkens,
  • Zulässigkeit von Scan-Fahrzeugen mit Videografie der Kennzeichen in besonders gekennzeichnete Parkgebieten,
  • Zulässigkeit des Onlineabgleichs der Kennzeichen mit den Berechtigungsdatenbanken.

Das Regelwerk müsste dabei eine gesetzeskonforme und strenge Zweckbindung, kurze Löschfristen sowie deutliche Kennzeichnungen der Scan-Fahrzeuge und kontrollierte Gebiete vorsehen.

Diese Eckpunkte wären durch entsprechende Anpassungen des Bundes- oder Landesrechts umsetzbar – analog zu der schon seit fast 30 Jahren problemlos durchgeführten bildlichen Fahrzeugkontrolle zu Mautzwecken auf Autobahnen und Bundesstraßen gemäß des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Die rechtliche Zulässigkeit von Scan-Fahrzeugen wurde zudem bereits in den Niederlanden und in Belgien gerichtlich bestätigt.

Im Rahmen des Projekts DigiParK, bei dem der Großteil der Parkberechtigungen der Stadt Hamburg digitalisiert und einer Online-Überprüfung durch die Kontrollkräfte zugänglich gemacht wurde, hat der Landesbetrieb Verkehr in Hamburg die Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung bei der Parkraumkontrolle geschaffen. Die unbedingt nötige weitere Effizienzsteigerung kann jedoch nur durch entsprechende gesetzliche Anpassungen und die Einführung von Scan-Fahrzeugen auch in Deutschland erreicht werden. Andernfalls werden die hiesigen Kommunen nur die sprichwörtlichen Rücklichter der anderen europäischen Städte sehen.

Lutz Gollan ist Fachbereichsleiter Strategie und Recht, Thomas Adrian ist Fachbereichsleiter Verkehrs-Management beim Hamburger Landesbetrieb Verkehr (LBV).




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