DigitalbudgetSparen mit Ansage

Kürzung des Digitalbudgets: Nur noch Kleingeld für die Digitalisierung der Verwaltung?
(Bildquelle: 123RF.com)
Am Geld kann es nicht liegen: Die Digitalisierung in Deutschland läuft auf Hochtouren, kommt aber nur schleppend voran. Für die Umsetzung standen stets großen Summen beispielsweise für Projekte aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verfügung. Das OZG-Budget betrug mehr als 500 Millionen Euro und im Zuge der Corona-Pandemie kamen weitere drei Milliarden Euro „Konjunkturmittel“ für die Digitalisierung insgesamt hinzu. An den Geldsegen kann man sich gewöhnen – so sehr, dass die Mittel gar nicht immer ausgegeben werden konnten. Als Anfang des Monats bekannt wurde, dass das Digitalisierungsbudget des Bundesinnenministeriums (BMI) im kommenden Jahr nur noch 3,3 Millionen Euro betragen wird, sorgte dies für einige Irritationen. Im Jahr 2022 lag das Budget für die Digitalisierung der Verwaltung noch bei 377 Millionen Euro. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hatte über den „Kahlschlag“ berichtet. Dem Artikel zufolge sollten zusätzlich die Registermodernisierung von 83 Millionen in diesem Jahr auf (immerhin noch) 70 Millionen Euro im kommenden Jahr heruntergefahren werden und das Prestigeprojekt „Digitale Identitäten“ von 60 auf 40 Millionen Euro. Die Empörung war enorm.
Kurzsichtiges Handeln
„Investitionen in die Digitalisierung sind Investitionen in Deutschlands Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit“, ließ der Branchenverband Bitkom erwartungsgemäß verlauten und forderte statt Einsparungen „eine zielgerichtete Anhebung der Investitionen“. Vonseiten der mittelständischen Software-Hersteller, die sich im Databund organisieren, hieß es: „Dieses kurzsichtige Handeln, wird den Rückfall Deutschlands im Vergleich mit anderen Staaten weiter verstärken und eine zukünftige Teilhabe, zum Beispiel im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit, weiter erschweren.“ Der Databund, der das OZG immer auch als Eingriff in sein Kerngeschäft betrachtete, hielt dabei nicht mit der Ansicht zurück, dass die bekannt gewordenen Sparpläne nur offenbarten, wie wenig nachhaltig und effizient die Digitalisierungsbemühungen des Bundes seien: „Geld digitalisiert keine Verwaltungsprozesse – nur Fach- und Sachverstand bringen die Digitalisierung tatsächlich zum Ziel.“
Privatwirtschaft fühlt sich ausgegrenzt
Wie sehr der Privatwirtschaft die massive Subventionierung der Verwaltungsdigitalisierung gegen den Strich gegangen ist, drückte am besten Andrea Wörrlein aus, Geschäftsführerin von Virtual Network Consult, einem Unternehmen, das Open-Source-basierte Kommunikationsanwendungen entwickelt. Wörrlein beklagt in einer Pressemeldung, dass „zwar Millionenbeträge für Beratung, Management, Plattformen, Soft- und Hardware geflossen sind, die aber bis heute keine Chance auf sach- und zeitgemäße Realisierung haben“. Der Bund würde sich „aus seiner Rolle als Melkkuh“ verabschieden. „Aus schieren Finanzierungsnöten wurde also eine Notbremse gezogen, die als Konsequenz aus massiver Geldverschwendung und erwiesener Unfähigkeit ohnehin anstand.“
Diese Haltung erscheint etwas abwegig und sie vergisst die Tatsache, dass das OZG aus dem Grund „erfunden“ wurde, damit der Bund die Kommunen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungen unterstützen kann, was ihm aufgrund der föderalen Ordnung ansonsten untersagt ist. Immerhin, daran kann es keinen Zweifel geben, hat das OZG viel Schwung in die Digitalisierung gebracht, und das Land ist heute deutlich weiter als vor 2017. Dass bei der Staatsdigitalisierung durch das OZG die private IT-Wirtschaft immer außen vor stand, steht auf einem anderen Blatt. Das hätte sich anders lösen lassen können, wie der Plattformansatz des N3GZ-Nachwuchsnetzwerks (wir berichteten) nahelegt.
Ausgabenreste gefunden
Allein die Zahl 3,3 Millionen hätte aufmerken lassen können. Da hatte die FAZ entweder nicht zu Ende recherchiert oder die Geschichte nicht zu Ende erzählt. Denn es war bekannt, dass im BMI noch größere Mittel zur Verfügung standen, die nicht abgerufen worden waren. Und auch im FAZ-Artikel war schon von „Ausgabenresten“ die Rede, die allerdings nicht näher beziffert wurden. Zwei Tage später dann die Auflösung: Das Bundesinnenministerium habe noch 300 Millionen Euro gefunden. Auch andere Bundesministerien beeilten sich zu versichern, die Finanzierung von Digitalisierungsprojekten aus dem eigenen Etat weiter unterstützen zu wollen. Beispielsweise sagte Bauministerin Klara Geywitz zu, die OZG-Projekte Wohngeld und Bauantrag stünden nicht zur Disposition.
Zu dem Zeitpunkt hatte sich allerdings das Bundesland Schleswig-Holstein, federführend zuständig für die Digitalisierung des Wohngeldverfahrens, etwas beleidigt aus seiner Verpflichtung gegenüber dem Bund zurückgezogen. „Durch die unmissverständliche Absage des Bundes, sich weiterhin finanziell an der Umsetzung des OZG zu beteiligen, hat der Bund der Vereinbarung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter.
Warnschuss des BMI?
Man könnte all dies als Sommerloch-Theater abtun, als kleinen Kommunikations-Gau des Bundesinnenministeriums, welches die Zahl 3,3 Millionen klugerweise nicht hätte herausgeben dürfen. Es sei denn, es war als Warnschuss gemeint. Von Anfang an hatte der Bund klargestellt, für die Verwaltungsdigitalisierung noch in der kleinsten Kommune weder zuständig noch willens zu sein, sie endlos zu finanzieren. Das OZG und die in seinem Kontext entstandenen oder noch zu entwickelnden Einer-für-Alle-Lösungen (EfA) waren immer als Anschubfinanzierung gedacht, um mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland voranzukommen. Eine Übernahme der Kosten für den Betrieb durch den Bund war immer ausgeschlossen.
Insofern sind Länder und Kommunen jetzt gut beraten, sich zu überlegen, wie sie die zukünftigen Kosten für die Digitalisierung in die eigenen Haushalte einpreisen können. Mangelnde Prioritätensetzung nur dem Bund vorzuwerfen, übersieht, sich um die eigenen Prioritäten zu kümmern. Digitalisierung bleibt eine Daueraufgabe und auch eine Dauerausgabe.
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