Donnerstag, 12. März 2026

Frankfurt am MainZweitwohnungssteuer jetzt online erledigen

[16.09.2024] Die Frankfurter Stadtverwaltung stellt einen weiteren digitalen Service zur Verfügung: Die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer kann ab sofort online eingereicht werden. Mit dieser neu umgesetzten OZG-Leistung steigt nicht nur die Bürgerfreundlichkeit, auch die Verwaltung wird effizienter und nachhaltiger.

In Frankfurt am Main ist eine Zweitwohnungssteuer fällig. Die notwendigen Angaben können jetzt online gemacht werden.

(Bildquelle: Tobias Reich (electerious)/Unsplash)

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr digitales Angebot erweitert: Ab sofort können alle, die dort eine Zweitwohnung haben, ihre Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ganz bequem online einreichen. Ganz ohne lästigen Gang zum Amt oder zum Briefkasten ist es möglich, mit ein wenigen Klicks die erforderlichen Daten einzugeben und Nachweise hochzuladen. Nach Abschluss der Erklärung können man alle eingereichten Daten und Dokumente direkt heruntergeladen und gespeichert werden. „Wir bauen unsere Online-Services kontinuierlich aus. Die Möglichkeit, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer online abgeben zu können, ist ein weiterer Schritt und wir erfüllen damit noch mehr Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz“, sagt Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürgerinnen, Digitales und Internationales. Entwickelt wurde der neue Online-Service in Zusammenarbeit zwischen dem Kassen- und Steueramt sowie dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Bereits seit dem 1. Januar 2019 erhebt die Stadt Frankfurt eine Zweitwohnungssteuer. Seitdem wurden bereits rund 23.000 Erklärungen eingereicht. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat und über diese im Erhebungszeitraum tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Bei der Erklärung werden Angaben zur Person, zur Zweitwohnung, zu möglichen Ausnahmen und zur Bemessungsgrundlage wie beispielsweise der Nettokaltmiete sowie zu eventuell bereits vorhandenen Buchungszeichen benötigt.
Das Kassen- und Steueramt der Stadt steht für Fragen, Anregungen oder Kritik rund um die neue Online-Funktion per E-Mail (zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de) zur Verfügung. (sib)





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