SerieTransparent gestalten

Bürger gestalten Transparenz in Rheinland-Pfalz.
(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)
Am 30. Januar 2013 hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in ihrer Regierungserklärung ein Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz angekündigt. Ziel ist es, die aktive Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen auszubauen. Voraussetzung dafür sind leicht zugängliche, aktuelle und fundierte Informationen über das staatliche Handeln. Mit dem Transparenzgesetz wird deshalb der Zugang zu amtlichen Informationen umfassend erweitert. Die Änderungen sollen, so die Ministerpräsidentin, einen Kulturwandel im Staat und vor allem in der Verwaltung bewirken. Transparent heißt allerdings nicht gläsern. Auch im Rahmen des Transparenzgesetzes werden persönliche Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie staatliche Sicherheitsinteressen Schutz genießen.
Die Realisierung des Gesetzentwurfs ist weit fortgeschritten. Auf Beschluss des Ministerrates wurde eine ressortübergreifende Projektstruktur zur Vorbereitung und Umsetzung des Transparenzgesetzes eingerichtet. Unter der Leitung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und einer Projektkoordination haben insgesamt fünf Teilprojekte für die Bereiche Recht, Organisation, E-Akte, Technik und Partizipation ihre Arbeit aufgenommen.
Inhalte des Gesetzentwurfs
Vom Teilprojekt Recht wurde der Entwurf eines Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz erarbeitet, der am 25. November 2014 vom Ministerrat im Grundsatz gebilligt wurde. Der Gesetzentwurf führt die bestehenden Landesinformationsgesetze – das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz – zusammen. Er erweitert den voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen um eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von im Gesetz näher bezeichneten Informationen. Diese aktive Veröffentlichungspflicht tritt neben den weiterhin zu gewährenden Informationszugang auf Antrag. Der Gesetzentwurf regelt im ersten Abschnitt insbesondere den Zugang der Bürger zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Eine webbasierte elektronische Plattform, die Transparenz-Plattform, wird geschaffen. Auf dieser Plattform wird die Verwaltung Informationen von Amts wegen bereitstellen. Die Verpflichtung, Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen und den Zugang zu Informationen auf Antrag zu gewähren, besteht vor allem für Behörden des Landes. Sehr eingeschränkt gilt sie auch für Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände und für die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Der zweite Abschnitt des Gesetzentwurfs befasst sich mit der Transparenz-Plattform selbst. Dort müssen die Informationen in allen angefragten Formaten und Sprachen, in denen sie vorliegen, zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Der Zugang ist kostenlos, in anonymer Form und möglichst barrierefrei zu ermöglichen. Der dritte Abschnitt des Entwurfs regelt entsprechend den bisherigen Bestimmungen des Landesinformationsfreiheits- und des Landesumweltinformationsgesetzes den Informationszugang auf Antrag. Im vierten Abschnitt sind die Belange aufgeführt, die einer Veröffentlichung oder einem Informationszugang auf Antrag entgegenstehen können. Der fünfte und sechste Abschnitt des Gesetzentwurfs enthalten weitere Regelungen zur Gewährleistung von Transparenz und Offenheit sowie Schlussbestimmungen.
Bürger kommen zu Wort
Nach der ersten Kabinettsberatung hat ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf stattgefunden. Erstmals wurde zusätzlich zum herkömmlichen Verfahren der Verbändeanhörung ein spezielles Beteiligungsverfahren für Bürger sowie für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt. Auf einer Beteiligungsplattform konnten Interessierte zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. In Themen-Workshops wurden zudem verschiedene Diskussionsformate realisiert, etwa Podiumsdiskussionen, Thementische und so genannte Worldcafés. Durch den Einsatz von Livestreams und einer App für Smartphones und Tablets konnten sich Interessierte während der Veranstaltungen einbringen, ohne das Wort ergreifen zu müssen. Die Kombination aus Online- und Offline-Formaten wurde gewählt, um möglichst viele Bürger zu erreichen. Die Beteiligung zahlreicher Bürger gelang vor allem online, aber auch über eine Bürgerwerkstatt. Zu den besonderen Zielgruppen, die mit eigenen Workshops eingebunden wurden, gehörten die kommunalen Gebietskörperschaften. Auch für die Mitarbeiter der Landesverwaltung wurde ein spezieller Workshop angeboten, da sie vermutlich am stärksten vom Transparenzgesetz betroffen sein werden. Insgesamt wurden 64 Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung fanden acht Veranstaltungen mit zwischen 40 und 130 Teilnehmern statt. Insgesamt zählten die Veranstaltungen rund 520 Teilnehmer. Auf der Online-Plattform haben 162 registrierte Teilnehmer 164 Kommentare und 181 Bewertungen abgegeben. Gezählt wurden 5.658 Besuche und 31.124 Seitenansichten. Jetzt wird fachlich geprüft, ob die Stellungnahmen und Hinweise im Gesetzentwurf berücksichtigt werden können. Die abschließende Beratung des Ministerrates über den Gesetzentwurf und seine Zuleitung an den Landtag sollen noch vor der Sommerpause 2015 erfolgen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz voraussichtlich im Januar 2016 in Kraft treten.
Dieser Beitrag ist in der Juli-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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