Frankfurt am MainNeue Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung

Über die Plattform ffm.de erhalten Interessierte unter anderem alle relevanten Informationen zu den Frankfurter Projekten mit Bürgerbeteiligung.
(Bildquelle: ffm.de)
In Frankfurt am Main hat die Stadtverordnetenversammlung jetzt die neue Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Wie die hessische Mainmetropole mitteilt, etabliert diese einheitliche Regeln und Qualitätsstandards für alle Beteiligten – von der Stadtverwaltung über die Politik bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern. „Mit dieser Richtlinie setzen wir als Stadt Frankfurt am Main klare Standards für gute Beteiligung – sowohl digital als auch analog“, erklärt Stadträtin Eileen O’Sullivan, Leiterin der Stabsstelle für Bürger:innenbeteiligung. „Bürgerinnen und Bürger erhalten zukünftig auf ffm.de alle relevanten Informationen an zentraler Stelle und können sich über digitale Prozesse aktiv zu den jeweiligen Vorhaben einbringen. Diese tiefgreifende Reform der Bürgerbeteiligung trägt wesentlich zur Transparenz und demokratischen Weiterentwicklung unserer Stadt bei.“
Als zentrales Element der Richtlinie bezeichnet die Stadt die auf der Frankfurter Beteiligungsplattform veröffentlichte Vorhabenliste. Sie werde kontinuierlich aktualisiert und enthalte alle wichtigen Informationen zu geplanten Projekten, dem aktuellen Stand der Beteiligung sowie Zeitplänen und weiteren Beteiligungsmöglichkeiten. Geplant sei außerdem eine Quorums-Funktion innerhalb der Vorhabenliste. Über sie können die Bürgerinnen und Bürgern eigene Vorschläge für alternative oder zusätzliche Beteiligungsformen einbringen. „Mit der Vorhabenliste und der Quorums-Funktion schaffen wir eine transparente, interaktive und nachvollziehbare Grundlage für die Bürgerinnen und Bürger, um sich aktiv in die Gestaltung ihrer Stadt einzubringen“, sagt O’Sullivan. „Es ist ein weiterer Schritt, um die Verwaltung offen und nachvollziehbar zu machen.“
Ein kontinuierlicher Prozess
Darüber hinaus legt Frankfurt in der Richtlinie verbindliche Standards für gute Beteiligung fest. Die Standards sollen sicherstellen, dass alle Verfahren inklusiv, fair und zugänglich sind und die Beteiligung tatsächlich die Entscheidungsfindung verbessert.
Die Stadt will die Richtlinie als kontinuierliche Prozess der Weiterentwicklung verstanden wissen. Ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie Losbürgerinnen und -bürgern werde die Umsetzung der Richtlinie beobachten und die kontinuierliche Verbesserung der Beteiligungsprozesse fördern. Nach drei Jahren werde die Richtlinie wissenschaftlich evaluiert, um sicherzustellen, dass die festgelegten Standards und Ziele auch wirklich erreicht werden.
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung spielt laut Frankfurt weiterhin eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beteiligungsprozessen und der Umsetzung der Richtlinie. Sie werde Maßnahmen zur internen Qualitätsentwicklung und dem Wissensmanagement umsetzen. Dazu zählen Fortbildungen für städtische Mitarbeitende oder die Entwicklung stadtweiter Materialien für Beteiligungsprozesse. Ein wichtiger Fokus liegt nach Angaben der Stadt auf der digitalen Beteiligung. Die Stabsstelle arbeite kontinuierlich daran, das Portal ffm.de zu verbessern, sodass es eine noch benutzerfreundlichere und interaktivere Teilnahme an städtischen Prozessen ermöglicht.
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