Mittwoch, 11. Februar 2026

Baden-WürttembergBericht zum Datenschutz

[06.02.2014] Seinen aktuellen Tätigkeitsbericht hat der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil vorgelegt. Ein Aufgabenschwerpunkt im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Auch zum E-Government-Gesetz wird Stellung bezogen.
Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

(Bildquelle: MEV Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013 vorgestellt. Dieser beschäftigt sich unter anderem mit Big Data, Cloud-Lösungen für Verwaltung und Wirtschaft, Datenschutz an Schulen und dem Einsatz sozialer Netzwerke in Behörden. Daneben äußert sich Klingbeil zum neuen E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG). Er begrüße zwar grundsätzlich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die elektronische Aktenführung, so der Landesdatenschutzbeauftragte. Allerdings bringe diese besondere Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen mit sich, da künftig in völlig anderem Maße die Möglichkeit von Volltextrecherchen, Verknüpfungen, Auswertungen und Profilbildungen bestehe, ohne Rücksicht auf den fachlichen Kontext und die jeweiligen Sachgebiete, für welche die Daten erhoben wurden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit, der Zweckbindung, der informationellen Gewaltenteilung und der Datensparsamkeit erlangen in diesem Zusammenhang ebenso wie die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen besondere Bedeutung, heißt es in dem Bericht weiter. „Ich unterstütze das Ziel des Gesetzes, die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Government zu verbessern, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern“, so Klingbeil. Dieses Ziel dürfe jedoch nicht auf Kosten des bestehenden Datenschutzniveaus verwirklicht werden: „Ich appelliere daher an den Landesgesetzgeber, sich bei einem E-Government-Gesetz für das Land Baden-Württemberg nicht an den Schwächen des Bundesgesetzes zu orientieren.“
Ein Aufgabenschwerpunkt im Berichtszeitraum war die Zusammenarbeit mit den Kommunen. „Bei unseren Beratungs- und Kontrollbesuchen ist uns wiederholt die Diskrepanz zwischen den datenschutzrechtlichen Anforderungen und der kommunalen Praxis aufgefallen“, erklärt dazu Jörg Klingbeil. Zum Teil seien sich die Gesprächspartner nicht bewusst, in wie vielen Situationen ihrer täglichen Arbeit sie es mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Somit seien sie auch nicht in der Lage, qualifiziert zu prüfen, ob die jeweilige Datenverarbeitung datenschutzrechtlich zulässig ist. „Mit scharfen Kontrollen und Beanstandungen allein kommt man da nicht weiter. Wir wollen deshalb mit den kommunalen Landesverbänden und kommunalen Praktikern Handreichungen in Datenschutzfragen erarbeiten und haben mit einem Papier zur Veröffentlichung von Fotos durch Kommunen begonnen.“ Nach Möglichkeit solle jede Kommune einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen; für mehrere kleinere Gemeinden könnte dies auch ein Sachbearbeiter des jeweils zuständigen Landratsamts koordinierend übernehmen. Klingbeil: „Baden-Württemberg sollte endlich dem Beispiel anderer Länder folgen und dies im Landesdatenschutzgesetz verpflichtend einführen.“
Darüber hinaus unterstützt der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Pilotversuche in Konstanz und Seelbach zur datenschutzkonformen Übertragung von Gemeinderatssitzungen im Internet: „Angesichts der Nachfrage müssen wir hier Lösungen auf Grundlage des geltenden Rechts finden, also mit informierten Einwilligungen arbeiten, solange es noch keine spezielle gesetzliche Regelung gibt.“ Die Stadt Konstanz strebt dabei eine so genannte Podcast-Lösung an; Bürger sollen dabei ab dem Tag nach der Sitzung gezielt Filmbeiträge online abrufen können, welche vorab von der Stadt auf ihre Datenschutzkonformität geprüft werden. Die Gemeinde Seelbach beabsichtigt, einen Livestream von öffentlichen Gemeinderatssitzungen mit 90 Sekunden Zeitversatz anzubieten. Dadurch können datenschutzrechtlich problematische Passagen gestoppt oder ausgeblendet werden.





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