Finanzamt KasselDie Steuer macht das Amt

Das Finanzamt Kassel wirbt für das neue Pilotprojekt.
(Bildquelle: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main)
In Kassel ist ein Pilotprojekt gestartet, das Bürgerinnen und Bürgern eine eher unbeliebte Tätigkeit abnimmt: Bürgerinnen und Bürgern erhalten vom Finanzamt einen Vorschlag für die Einkommensteuerveranlagung 2024 – ohne dass zuvor eine eigene Erklärung abgegeben werden muss. Möglich wird das, weil der Steuerverwaltung aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten ohnehin zahlreiche Informationen vorliegen, etwa über Lohn, Rente und Versicherungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer dann nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen. Das Finanzamt Kassel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen. Sollten den Bürgerinnen und Bürgern weitere Aufwendungen entstanden sind, können sie diese innerhalb der Frist geltend machen – oder weiterhin wie gewohnt eine Steuererklärung abgeben.
Der automatisierte Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 bringt echten Gewinn. „Die Bürgerinnen und Bürger ersparen sich die Steuererklärung – und unsere Verwaltung steigert ihre Effizienz. Wertvolle Ressourcen können so eingespart werden. So nutzen wir die Digitalisierung, um Bürokratie abzubauen und unsere Serviceorientierung zu steigern. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich läuft, wollen wir das Programm weiter ausweiten“, sagt der hessische Finanzminister Alexander Lorz.
Allerdings kann diese Amtsveranlagung noch nicht in großem Umfang umgesetzt werden. Das gehe erst, „wenn wir bei den Themen Typisierung und Pauschalierung entscheidende Schritte gemeinsam mit dem Bund und den weiteren Ländern vorankommen. Diese Aspekte werden von den Ländern mit dem Bundesfinanzministerium gerade diskutiert“, so Lorz. Bis es so weit ist, erhalten erst einmal nur ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus Kassel einen Einkommensteuer-Vorschlag vom Amt – nämlich dann, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bisher nicht steuerlich vertreten werden und wenn die benötigten Daten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen.
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