NEGZKurzstudie zur datenbasierten Verwaltung
In der Reihe „Berichte des NEGZ“ erstellt das Nationale E-Government-Kompetenzzentrum Kurzstudien über die Herausforderungen der Digitalisierung des öffentlichen Sektors. Dazu zählt beispielsweise die NEGZ-Studie zur künstlichen Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung (wir berichteten). Die nun veröffentlichte vierte Kurzstudie der Reihe widmet sich dem Data Driven Government und beschreibt Potenziale sowie Möglichkeiten einer datenbasierten Verwaltung. Die öffentliche Hand verfügt über eine Vielzahl von Daten und Informationen. Dennoch ist es laut NEGZ fast immer erforderlich, ein Verwaltungsverfahren aus eigenem Antrieb und unter Beibringung einer Vielzahl dem Staat bereits bekannter Daten und Informationen zu initiieren. Nicht selten müssten diese Daten händisch und unter Verwendung schriftlicher Formulare wieder und wieder beigefügt, geprüft und singulär unter Inkaufnahme von Medienbrüchen verarbeitet werden. Es sollte deshalb untersucht werden, ob und wie sich unter Berücksichtigung rechtlicher Standards Mehrwerte einer datenbasierten Verwaltung heben lassen.
Die datenbasierte Verwaltungsdigitalisierung würde es laut NEGZ ermöglichen, vorhandene Daten unter Achtung der Datensouveränität der Bürger so zu verknüpfen, dass daraus Services entstehen, die sich in ihrem Nutzen von herkömmlichen Verwaltungsdienstleistungen abheben. Eine datenbasierte Verwaltung würde es außerdem erlauben, Antragserfordernisse systematisch zu überprüfen. Dabei biete sie verschiedene Möglichkeiten bis hin zur antragslosen automatisierten Leistung. Die Kommunikationsbeziehung zwischen Bürgern und Verwaltung könnte ein zentrales Dashboard abbilden. Gleichzeitig könnten die Bürger über dieses den Zugriff auf ihre Stammdaten regeln und berechtigte Zugriffe nachvollziehen. Die Verwaltung wiederum könnte dezentral auf die Daten zugreifen, ohne parallele Strukturen und Silos bereitstellen zu müssen.
Die technischen Schnittstellen für die datenbasierte Verwaltung sind laut NEGZ bereits vorhanden. Sie sollten vereinheitlicht und über das Einverständnis der Bürger nutzbar gemacht werden. Proaktive Angebote eröffneten darüber hinaus Einsparpotenziale für alle Prozessbeteiligten und zeigten eine wahrnehmbare Verbesserung der Bürgerservices. Eine entscheidende Begrenzungsfunktion komme dem Recht zu, etwa mit Blick auf den Datenschutz. Noch wichtiger werde im Bereich der datenbasierten Verwaltung die IT-Sicherheit.
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