Sonntag, 14. Juni 2026

KPMGOZG als Personalherausforderung

[10.05.2021] Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat errechnet, dass die OZG-Umsetzung und die Wartung der entstandenen IT-Strukturen rund 75 Prozent des IT-Personals in der öffentlichen Verwaltung binden könnten. Es sei notwendig, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Bund, Länder und Kommunen dürften insgesamt fast 50.000 IT-Fachkräfte benötigen, um alle OZG-Leistungen bis 2022 flächendeckend in der deutschen Verwaltung umzusetzen und regelmäßig warten zu können. Das entspricht rund 75 Prozent der gesamten IT-Personalressourcen in der öffentlichen Verwaltung. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Modellrechnung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und einer Projektgruppe aus MBA-Studenten der European School of Management and Technology (ESMT). Für die Umsetzung der OZG-Leistungen werden demnach insgesamt 46.600 IT-Fachkräfte benötigt. Von diesen müssten mindestens 33.000 direkt bei der öffentlichen Verwaltung angesiedelt sein, da nicht alle IT-Aufgaben von externen Dienstleistern übernommen werden sollten. Das Schätzmodell legt für die Phasen der Entwicklung und Implementierung einen Realisierungszeitraum von insgesamt fünf Jahren zugrunde, analog zu der Frist, die der Gesetzgeber für die Umsetzung des OZG eingeräumt hat (2017 bis 2022).

Öffentlicher Sektor muss attraktiver werden

Nach Einschätzung von Mathias Oberndörfer, dem Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor bei KPMG, ist von einer fünfstelligen Lücke bei den IT-Fachkräften auszugehen. Allein im Bundesdienst fehlten nach Aussagen des zuständigen Staatssekretärs bis zum Jahr 2023 bis zu 23.000 IT-Fachkräfte, so Oberndörfer. Damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gelinge, bedürfe es auch weit verbreiteter digitaler Kompetenzen im öffentlichen Dienst. Weiterbildungs- und Qualifikationsprogramme müssten den digitalen Wandel begleiten. Damit sich der öffentliche Sektor als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der Privatwirtschaft behaupten könne, müssten die Vorteile der Tätigkeit in den Vordergrund gerückt werden. Dazu zählten etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder ein möglicher Beamtenstatus. Aber auch das Arbeitsumfeld in den Behörden der öffentlichen Verwaltung müsse attraktiver werden, erklärt Oberndörfer. Dies betreffe die IT-Ausstattung, die räumliche Gestaltung des Arbeitsplatzes aber auch die Arbeitsweise, etwa agiles Arbeiten und mehr Raum für Innovationen. Die infolge der Corona-Pandemie im öffentlichen Sektor gestiegene Flexibilität bei ortsunabhängigem Arbeiten und flexiblere Arbeitszeiten gelte es im Hinblick auf die Rekrutierung von IT-Fachkräften zu bewahren und weiter auszubauen.





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