Montag, 16. Juni 2025

DigitalPakt SchuleQuickborn als Vorbild

[28.04.2022] In vorbildlicher Weise hat die Stadt Quickborn alle ihr zustehenden Mittel aus dem DigitalPakt Schule eingeworben. Laut Bildungsministerin Karin Prien hat die Kommune in Schleswig-Holstein einen externen Beratungsdienstleister bemüht und außerdem im engen Austausch mit dem zuständigen Ministerium gestanden.

Einen Zuwendungsbescheid in Höhe von mehr als einer halben Million Euro hat jetzt die Stadt Quickborn für die Digitalisierung ihrer Schulen erhalten. Wie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mitteilt, hat die schleswig-holsteinische Kommune die Mittel mithilfe eines externen Beratungsdienstleisters eingeworben. Auch habe die Stadt im engen Austausch mit dem Bildungsministerium gestanden und beispielsweise den letzten Antrag vor Einreichung mit den Experten dort abgestimmt. So konnte sichergestellt werden, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
„Dieser Bescheid in Höhe von mehr als 517.500 Euro ist ein Musterbeispiel für gute Arbeit des Schulträgers“, sagt Bildungsministerin Karin Prien. „Die Stadt Quickborn hat am 18. Februar dieses Jahres bei uns den Antrag eingereicht, dieser wurde umgehend bearbeitet und nur zwei Monate später können wir schon den Bescheid übergeben.“ Die Stadt hat laut Ministerium somit ihren dritten Zuwendungsbescheid erhalten und das gesamte ihr zustehende Budget ausgeschöpft. „Das ist absolut vorbildlich“, sagt Prien.
Insgesamt habe die Kommune 994.000 Euro aus dem DigitalPakt erhalten. Planungen seien in Quickborn schon mit der Unterzeichnung des DigitalPakts 2019 angelaufen und dann sukzessive umgesetzt worden. Die Stadt habe mit den Mitteln die Ausstattung ihrer sieben Schulen mit WLAN und interaktiven Displays finanziert.

Fördermöglichkeiten effizient ausschöpfen

Noch bis zum Jahresende 2022 können die Schulträger in Schleswig-Holstein Mittel aus dem DigitalPakt beantragen. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass seit dem Jahr 2019 der vorzeitige Maßnahmenbeginn erlaubt ist. Die Schulträger können die Mittel also bereits verbauen, ohne sie vorher durch Antragstellung bewilligt bekommen zu haben. Die Antragstellung als Rückerstattung der Mittel wird laut Prien von vielen Schulträgern in Anspruch genommen, da dann nur einmal ein Antrag gestellt werden muss. „Das berichteten uns zumindest die Vertreter der Schulträger auf den Regionalkonferenzen, die wir gerade im ganzen Land durchgeführt haben.“ Daraus lasse sich ableiten, dass die digitale Infrastruktur im Land deutlich weiter ist, als es die Abrechnungszahlen der Digitalpaktmittel vermuten lassen.
„Wir wollen die Schulträger noch besser unterstützen“, kündigt die Ministerin außerdem an. „Damit die Mittel noch schneller bei den Schulen ankommen, haben wir in Schleswig-Holstein die Verfahren bereits vereinfacht und unter anderem ein Fast-Track-Antragsverfahren entwickelt.“ Zusätzlich bestehen beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) und im Ministerium verschiedene Beratungsmöglichkeiten, wo sich Antragsteller frühzeitig Informationen holen können. Sich wie die Stadt Quickborn externe Beratung mit ins Boot zu holen, sei ebenfalls ein guter Weg, um die Fördermöglichkeiten effizient auszuschöpfen.
Laut Ministerium sind in Schleswig-Holstein derzeit 41 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule bewilligt worden; davon allein zehn Millionen Euro seit Jahresbeginn.





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