Dienstag, 31. März 2026

Bremen/HamburgSchiffsregister wird digital

[20.11.2020] Die Freie und Hansestadt Bremen folgt dem Beispiel Hamburgs und digitalisiert ihr Schiffsregister. Beide Städte arbeiten nun gemeinsam an der Weiterentwicklung der entsprechenden Software.

Die Schiffsregister der beiden Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen werden nun digital geführt. Das teilen die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg mit. Bremen folge jetzt dem Beispiel der Stadt Hamburg, die sich bereits im Sommer vom analogen Schiffsregister verabschiedet hat. Mit rund 6.200 Eintragungen ist das Hamburger Schiffsregister das größte in Deutschland, so der Bericht aus der Hafenstadt. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und die Wirtschaftsbehörde hätten das Schiffsregister zu einem modernen Online-Portal umgebaut. Die Hamburger Register über die Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke würden nun elektronisch geführt. Registerausdrucke und Schiffspapiere, wie Zertifikate, würden elektronisch und automatisiert erstellt, was Zeit und Geld spare. Außerdem bilde das Portal einen einfachen Weg für Unternehmen und Bürger, um an Registerausdrucke zu gelangen, die nun nun online beantragt werden können.

Vereinbarung zwischen den Städten

Im Schiffsregister des Amtsgerichts Bremen sind laut Angaben der Senatorin für Justiz und Verfassung gut 800 Seeschiffe und 450 Binnenschiffe eingetragen. Das Register fungiere dabei als eine Art Grundbuchamt, das die Eigentumsverhältnisse aller See- und Binnenschiffe dokumentiert. Das sei bislang noch in Papierform geschehen: Jedes Schiff erhält ein Registerblatt, jeder Antrag auf Eintrag oder Auskunft muss schriftlich auf dem Postweg erfolgen und zur Einsicht in das eigentlich öffentliche Schiffsregister müssen sich Interessierte nach Beantragung bislang ins Amtsgericht begeben.
Mit einer nun unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und Hamburg soll der Grundstein für ein weitaus effizienteres Verfahren gelegt werden – sowohl für die Schiffseigner als auch für die mit dem Register beschäftigten Mitarbeiter am Amtsgericht. Bremen habe sich dazu mit der benachbarten Hansestadt zusammengeschlossen, um das eigene Schiffsregister zu digitalisieren und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Hamburger Software zu arbeiten.

Effizientere Strukturen

Dazu sagt die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung sowie Wissenschaft und Häfen, Claudia Schilling: „Mit der Einführung des digitalen Schiffsregisters und dem gemeinsamen Verbund mit Hamburg, der auch weiteren Ländern offensteht, kommen wir nicht nur den Reedern entgegen, sondern sorgen auch für effizientere Verwaltungsstrukturen. So soll beispielsweise nicht nur die Einsicht in das Register, sondern auch der Empfang und Versand erforderlicher Dokumente digital, mittels des Elektronischen Gerichtspostfachs intensiviert werden. Damit erreichen wir eine echte Entlastung, sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Reedern.“
Michael Vinnen, Vorsitzer des Bremer Rhedervereins, begrüßt die Digitalisierung des Bremer Schiffsregisters ausdrücklich und erklärt: „Die Bremer Reeder haben sich eine Modernisierung der Registerverwaltung gewünscht. Dass dies nun realisiert werden kann, ist der Senatorin hoch anzurechnen. Das elektronische Schiffsregister wird den Schifffahrtsstandort Bremen weiter stärken.“

Nächste Schritte sind geplant

Nach dem jetzt erfolgten Startschuss, wird noch in diesem Jahr mit den Vorbereitungen begonnen, um das in Bremen bislang in Papierform geführte Schiffsregister sukzessive und letztlich komplett auf die neue digitale Version umzustellen, heißt es aus der Hafenstadt. Als nächster Schritt sei geplant, dass Notare, Anwälte sowie Reeder rund um die Uhr auf das Schiffsregister zugreifen können. Außerdem sollen künftig alle Schriftstücke und Schiffspapiere auch elektronisch versendet werden. Über eine entsprechende Initiative Bremens, der sich Hamburg angeschlossen habe, würden die Justizminister bei ihrer Konferenz Ende November 2020 sprechen. Ziel dabei sei es, gesetzliche Möglichkeiten zur Erteilung digitaler Schiffsurkunden zu eröffnen. Schilling berichtet: „Bislang müssen Schiffszertifikate zwingend in Papierform an Bord mitgeführt werden – und beispielsweise bei Veräußerungen persönlich aus aller Welt abgeholt und ein- beziehungsweise ausgeflogen werden. Gemeinsam wollen wir daher nach Lösungen suchen, um auch dieses absolut nicht mehr zeitgemäße und ökologisch bedenkliche Verfahren künftig digital und effizienter zu gestalten.“





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