Mittwoch, 18. Februar 2026

Kreis SoestServiceportal weiter ausgebaut

[09.08.2022] Mehr als 140 Dienste bietet der Kreis Soest ab sofort online an. Das entsprechende Service-Portal wird kontinuierlich erweitert, die Umsetzung der OZG-Anforderungen läuft in der nordrhein-westfälischen Kommune auf Hochtouren.
Kreis Soest: Ein einfacher Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann online bestellt werden.

Kreis Soest: Ein einfacher Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann online bestellt werden.

v.l.: CDO Christoph Hellmann; Patrik Neuhaus, Projektleiter Onlinezugangsgesetz; Eva Börger, Abteilungsleiterin Liegenschaftskataster und Vermessung; Landrätin Eva Irrgang

(Bildquelle: Birgit Kalle/Kreis Soest)

Der Kreis Soest bietet nach eigenen Angaben immer mehr Dienstleistungen online an. So sei es zum Beispiel möglich, vom Sofa aus Services rund ums Auto in Anspruch zu nehmen, die Amtliche Liegenschaftskarte herunterzuladen, einen Antrag auf Schüler-BAföG oder Grundstückseinmessung zu stellen, die Kita-Anmeldung in die Wege zu leiten, die Online-Belehrung für Lebensmittelberufe durchzuführen, das Reitkennzeichen zu bestellen oder als Jäger die Streckenmeldung abzugeben. Insgesamt könnten derzeit 142 Dienste online erledigt werden. Ein sicherer Datenaustausch mit der Kreisverwaltung ist dabei selbstverständlich.
Für einige Dienstleistungen sei der neue Personalausweis mit eID-Funktion notwendig. Damit lassen sich auch Verwaltungsleistungen, die eigentlich der Schriftform bedürfen, online erledigen. Von Vorteil sei außerdem eine Anmeldung beim Servicekonto.NRW. Damit werden die Online-Formulare automatisch mit den persönlichen Daten vorausgefüllt. Die Anträge werden zudem gespeichert und können jederzeit eingesehen werden. Außerdem können anfallende Gebühren direkt per E-Payment beglichen werden.

Surfen vom Sofa soll Standard werden

Landrätin Eva Irrgang sagt: „Wir sind mitten im Wandel. Diesen technisch gut, rechtlich sauber und dabei bürgerorientiert zu gestalten, ist eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Und mehr als das: Als modernes und innovatives öffentliches Dienstleistungsunternehmen haben wir schon eine Menge umgesetzt.“ Der selbst formulierte Anspruch ist laut der Pressemeldung der Kommune hoch: Bürgerinnen und Bürger sollen künftig nicht mehr ins Kreishaus kommen müssen, wenn sie etwas erledigen möchten. Das Surfen vom Sofa soll Standard werden – und Dienstleistungen sollen mit wenigen Klicks zu erhalten sein.
Christoph Hellmann, CDO des Kreises, ergänzt: „Wir sind auf dem besten Wege, dass bald alle Papieraktenberge der Vergangenheit angehören, denn wir verfolgen eine konsequente E-Government-Strategie.“ So erleichtere die E-Akte bereits in vielen Bereichen die Arbeit, Software werde virtualisiert, die Telefonanlage sei umgestellt.

OZG-Anforderungen werden erfüllt

Welche Vorteile die Digitalisierung bietet, lässt sich an Zahlen ablesen, teilt die Kreisverwaltung weiter mit und nennt ein Beispiel aus der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung. „Wir erhalten pro Jahr etwa 500 Anträge für einen oder mehrere einfache Auszüge aus dem Liegenschaftskataster“, erklärt Abteilungsleiterin Eva Börger. Rund 20 Prozent davon gehen elektronisch beim Kreis ein. „Auf digitale Art und Weise sind wir in der Lage, den Service an jedem Tag der Woche rund um die Uhr anbieten zu können. Außerdem lassen sich mit dieser Variante bei den meisten Auszügen 15 Euro Gebühr sparen.“
Beim E-Government war der Kreis Soest eigenen Angaben zufolge ein Vorreiter: Bereits seit 1999 können bei der Kommune Bauanträge übers Internet gestellt werden. Inzwischen setzt der Gesetzgeber Mindestmaßstäbe an die Verwaltungsdigitalisierung. Im Onlinezugangsgesetz (OZG) ist klar umrissen, was bis Ende 2022 geschafft sein muss. „Diese Anforderungen erfüllen wir mühelos“, berichtet CDO-Christoph Hellmann.
Wer keinen Zugang zum Internet hat, dem hilft die Kreisverwaltung auf herkömmliche Art und Weise weiter: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind natürlich weiterhin in allen Dienststellen erreichbar“, unterstreicht Landrätin Eva Irrgang. „Und das auch analog.“





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