Schulen ans NetzUrheberrecht behindert Mediennutzung
Der Deutsche Bundestag befasst sich derzeit mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft. Zum so genannten „zweiten Korb“ wurden Ende November im Rechtsausschuss mehrere Anhörungen durchgeführt. Dabei zeichnet sich nach Einschätzung der Initiative „Schulen ans Netz“ ab, dass für den Bildungsbereich drängende Probleme nicht angepackt werden. So seien nach wie vor keine Änderungen an der für die Arbeit in virtuellen Klassenräumen beziehungsweise schulischen Intranets zentralen Vorschrift des § 52a des Urheberrechtsgesetzes geplant. Die Vorschrift ermöglicht bisher moderne Formen des elektronischen Lernens nur in sehr engem Rahmen, sodass bereits der Zugriff von Schülern von zuhause aus auf Unterrichtsmaterialien, welche sich auf einen Schul-Server befinden, nicht mehr erlaubt ist. Auch dürfen Pädagogen einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften nicht auf Vorrat für zukünftige Unterrichtsstunden auf einem Schul-Server speichern. Der Bundesrat habe dieses Manko erkannt und entsprechende Anpassungen des § 52a des Urheberrechtsgesetzes angemahnt. Die Bundesregierung sehe aber gleichwohl unverständlicherweise keinen Handlungsbedarf. Mit Sorge beobachtet „Schulen ans Netz“ auch, dass in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Stellungnahmen einzelner Verbände abgegeben wurden, welche die begrüßenswerten Änderungen des § 53 Absatz 3 Nr. 1 des Urheberrechtsgesetzes in Frage stellen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig einzelne Kopien für Unterrichtszwecke nicht mehr nur für eine Unterrichtsstunde im Klassenverband, sondern auch für die Arbeit in Kursen, Projektgruppen oder im Rahmen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erstellt werden dürfen. Zu den, mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zusammenhängenden Fragen, die den Bildungsbereich betreffen, hat der Verein eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
http://www.schulen-ans-netz.de
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