Sonntag, 9. August 2026

HannoverVerpflichtungserklärung geht online

[16.09.2024] In Hannover wird es künftig einfacher, visumspflichtige Gäste aus dem Ausland nach Deutschland einzuladen und die in einigen Fällen erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Das Verfahren ist in Niedersachsens Landeshauptstadt jetzt komplett digital.

In Hannover wird es künftig einfacher, ausländerrechtliche Verpflichtungserklärungen abzugeben. Wer sich elektronisch authentifizieren kann, kommt ohne Behördenbesuch aus.

(Bildquelle: Geralt/pixabay.com)

Mit einer Verpflichtungserklärung wird gegenüber den Ausländerbehörden wird die Bereitschaft bekundet, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person zu tragen, sofern diese bei ihrer Visumbeantragung nicht genügend eigene finanzielle Mittel nachweisen kann. Diese Verpflichtungserklärung kann dann als Finanzierungsnachweis bei der Botschaft vorgelegt werden, um das Visum zu erhalten. Solche ausländerrechtliche Verpflichtungserklärungen können von Privatpersonen abgegeben werden, aber auch von potenziellen Arbeitgebern. Die digitale Verpflichtungserklärung ist eine OZG-Leistung aus dem Themenfeld Ein- & Auswanderung (wir berichteten).
Nun hat auch die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover den Onlinedienst implementiert. Wer bereits eine eID besitzt, benötigt keinen Behördentermin mehr. Aber auch ohne eID sei die Nutzung des Online-Angebots sinnvoll, so die Stadt, denn das Verfahren werde schneller abgewickelt. Allerdings muss die fertige Verpflichtungserklärung in diesem Fall persönlich abgeholt werden – der Postweg kann aufgrund der Anforderungen an die Identität nicht genutzt werden.
„Wer die eID nutzt, kann den Vorgang bequem von zu Hause aus erledigen, dies spart unseren Kundinnen und Kunden Zeit und Mühe, zu uns zu kommen“, hebt Zuhal Karakas, die Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung den wesentlichen Vorteil hervor. „Wer noch keine eID hat, kann alle wichtigen Angaben schon von zu Hause eingeben und muss nur noch kurz zur Abholung vorbeikommen.“ Nicht nur die Antragstellenden profitieren vom Onlineverfahren – auch die Abläufe innerhalb der Verwaltung würden durch das Angebot für mehr als 4500 Vorgänge jährlich beschleunigt, so Karakas. (sib)





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