Freitag, 9. Mai 2025

Baden-WürttembergZwei Pilotprojekte zur E-Akte

[13.04.2017] Die Landkreise Biberach und Karlsruhe sollen künftig elektronisch mit dem jeweils zuständigen Verwaltungs- und Sozialgericht kommunizieren. Ziel der Pilotprojekte ist es, dass Behörden und Justiz ohne Medienbruch kommunizieren können.

Akten der baden-württembergischen Verwaltungsbehörden sollen künftig direkt elektronisch an die Verwaltungs- und Sozialgerichte im Land weitergegeben werden können. Wie das Ministerium der Justiz und für Europa meldet, starten dafür zwei Pilotprojekte in den Landkreisen Biberach und Karlsruhe. Ab dem 3. Juli 2017 werden den Pilotkammern des Sozialgerichts Karlsruhe insbesondere in Schwerbehindertenverfahren papierlose Akten durch den Landkreis Karlsruhe über das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart ausschließlich elektronisch vorgelegt. „Für den Landkreis Karlsruhe ist dies ein sehr gut geeignetes Leuchtturmprojekt zum Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr“, kommentiert der Karlsruher Landrat Christoph Schnaudigel. „Durch digitale Prozesse und Akten können alleine im Landratsamt Karlsruhe in diesem Verfahren 2.300 laufende Meter Papierakten kurzfristig eingespart werden und Vorgänge dezentral und effizienter bearbeitet werden.“ Wenig später wird laut der Meldung das Pilotprojekt für die Verwaltungsgerichte seinen Betrieb aufnehmen. Beteiligt seien Kammern des Verwaltungsgerichts Sigmaringen und der Landkreis Biberach. Ab September werde dort der medienbruchfreie elektronische Rechtsverkehr zwischen Landkreis und Verwaltungsgericht erprobt. „Bereits seit einigen Jahren arbeiten wir im Landratsamt Biberach mit einem elektronischen Dokumenten-Management-System und in einigen Bereichen auch bereits mit elektronischen Akten“, erklärt Landrat Heiko Schmid. „Es ist jetzt ein weiterer logischer Schritt, dass diese Akten auch elektronisch dem Gericht vorgelegt werden können. Es gibt dadurch keinen Medienbruch zwischen Verwaltung und Gericht. Wir versprechen uns eine deutliche Entlastung und schnellere Verfahrensabläufe in der Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht.“ Baden-Württemberg hat laut der Meldung im vergangenen Jahr als erstes Bundesland die vollelektronische Akte in gerichtlichen Streitverfahren eingeführt.





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