Samstag, 20. Juni 2026

BundSchneller warnen im Katastrophenfall

[03.12.2021] Der Bundesrat hat jetzt die Mobilfunk-Warn-Verordnung beschlossen. Mittels der Cell-Broadcast-Technologie sollen Warnungen die Betroffenen künftig schneller erreichen. Die Bundesnetzagentur will dazu zeitnah noch eine Technische Richtlinie herausgeben.

In seiner Sitzung vom 26. November hat der Bundesrat der Mobilfunk-Warn-Verordnung zugestimmt, die den Einsatz der Cell-Broadcast-Technik vorsieht und so im Katastrophenfall schnellere Warnungen ermöglichen soll. Geäußert haben sich dazu in Pressemeldungen unter anderen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das die neue Verordnung maßgeblich erarbeitet hat, und die Regierung des zuletzt vom Katastrophenfall betroffenen Landes Rheinland-Pfalz.
Letztere zitiert Staatssekretärin Heike Raab, Mitglied im Bundesrat und Bevollmächtigte für Medien in Rheinland-Pfalz: „Als Lehre aus dem verheerenden Hochwasser im Juli wird die Mobilfunktechnologie ermöglichen, dass künftig alle Menschen, die mit ihrem Handy in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, ohne eine besondere App Katastrophenwarnungen erhalten“, so Raab. „Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat der Verordnung zum Cell Broadcast fristverkürzt zugestimmt hat.“ Ihr Kollege aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Staatssekretär Fedor Ruhose, ergänzte: „Neben Sirenen, Rundfunkhinweisen und Warn-Apps wie NINA werden so im Notfall alle Menschen mit einem Mobiltelefon direkt erreicht. Die Warnungen werden über das gemeinsame Modulare Warnsystem des Bundes und der Länder (MoWaS) ausgelöst. Die Verordnung bietet den Betreibern der Mobilfunknetze Planungssicherheit und konkretisiert die Anforderungen für eine fehlerfreie und zuverlässige Aussendung von Katastrophenwarnungen.“
Voraussetzung für die neue Verordnung war laut der Landesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im September, die nun zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. Aufgrund der neuen Verordnung zur Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in die Mobilfunknetze werde die Bundesnetzagentur noch eine Technische Richtlinie herausgeben. „Wir sind zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur nun umgehend den Konsultationsprozess der noch notwendigen Technischen Richtlinie einleitet und diese zeitnah Anfang des kommenden Jahres vorlegt. Das ist dann der Startschuss für die Mobilfunkbetreiber, Cell Broadcast technisch zu etablieren. Für diese Phase werden wir uns im engen Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern am Runden Tisch Mobilfunk dafür einsetzen, dass das Ahrtal als Modellregion für einen frühzeitigen Demonstrationsbetrieb vorgesehen wird“, betonten Raab und Ruhose.

Neue Pflichten für Mobilfunkbetreiber

Näher geht man auf die Seite der Mobilfunkbetreiber beim BMWi ein, das die neue Mobilfunk-Warn-Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet hat. Die Verordnung – Resultat eines von den Chefinnen und Chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlusses, die Warninfrastruktur nach der Flutkatastrophe von 2021 schnellstmöglich um Warnungen mittels Cell Broadcast zu ergänzen – konkretisiere die gesetzlichen Pflichten, die Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter zur Umsetzung künftig erfüllen müssen. Im Fokus stünden dabei sowohl die technischen Anforderungen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen, die als Push-Nachrichten auf dem Handy eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig und schneller erreichen sollen.
Die grundlegenden technischen Anforderungen sind laut BMWi der Betrieb mindestens zweier Cell Broadcast Center als technischen Einrichtungen, die öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten können, die Prüfung der Integrität und Authentizität einer Warnung, Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsverfahren zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff und schließlich die lückenlose Protokollierung aller Verarbeitungsschritte. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehört nach Angaben des Ministeriums zum einen die Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegengenommen und verarbeitet werden können, zum anderen die Einrichtung einer sachkundigen Kontaktstelle, die jederzeit über Störungen oder technische Probleme informiert werden kann und Rückfragen beantwortet.
Ebenso wie das um den neuen Paragraphen § 164a ergänzte Telekommunikationsgesetz ist die Mobilfunk-Warn-Verordnung zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.





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