Samstag, 14. Februar 2026

EuropaDie Digitale Dekade

[18.08.2022] Die Welt rückt zusammen: Mit ihrer Digitalstrategie „Europas digitale Dekade“ zielt die EU darauf ab, die Freizügigkeit durch digitale Verwaltungsleistungen zu realisieren. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist aber noch einiges zu tun.
Die EU-Kommission verfolgt eine ambitionierte Digitalstrategie.

Die EU-Kommission verfolgt eine ambitionierte Digitalstrategie.

(Bildquelle: Grecaud Paul/stock.adobe.com)

Auf der Klaviatur des Föderalismus rangieren Europa und Kommunen an entgegengesetzten Enden. In Kommunen ist häufig die Ansicht verbreitet, einen denkbar großen Abstand zur Europäischen Union und ihren Institutionen einzunehmen. Tatsächlich jedoch gibt die EU-Kommission in vielen Bereichen längst den Takt vor, so auch bei Digitalisierung und E-Government. Das Ziel, eine Harmonisierung zwischen den Mitgliedsländern zu erreichen und den Bürgerinnen und Bürgern der EU die vier Grundfreiheiten (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital) zu gewährleisten, bringt vielfältige gesetzgeberische Aktivitäten mit sich, welche die digitale Organisation des europäischen Binnenmarkts betreffen. Mit diesem verbindet sich das Versprechen nach Wachstum, Innovation und Arbeitsplätzen.
Die aktuellen Maßnahmen der EU-Kommission sind im März 2021 in einer Digitalstrategie mit dem Titel „Europas digitale Dekade“ vorgestellt worden und sollen bis 2030 gelten. Sie umfassen die digitale Gesellschaft, digitale Technologien und Infrastrukturen, die Digitalwirtschaft sowie Politik und internationale Kooperationen. Auch elektronische Behördendienste sind inbegriffen, denn sie erst ermöglichen den grenzübergreifenden Informationsaustausch und die Handlungsfähigkeit zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern. So wie sich Menschen im gesamten EU-Raum frei bewegen und arbeiten können, dürfen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in allen EU-Ländern frei ausüben. Von der Auftragsvergabe über Rechnungsstellung und Zahlungsdienste bis hin zu Sozialversicherungsdaten und Zoll sind viele unternehmerische Transaktionen gesetzgeberisch geregelt und elektronisch durchführbar.

Einheitliches digitales Zugangstor

Eine der weitreichendsten Brüsseler Vorgaben für Verwaltungen aller föderalen Ebenen in den EU-Ländern ist die Verordnung 2018/1724 zum Single Digital Gateway (SDG). Sie wurde im Jahr 2018 verabschiedet und zielt auf die Errichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors für Unternehmen und Bürger ab. Damit verpflichtet die EU die öffentlichen Verwaltungen dazu, die Verwaltungsdigitalisierung im eigenen Land voranzutreiben und nutzer­orientiert umzusetzen. In Deutschland sind vor allem das Online­zugangsgesetz (OZG) und das Projekt Registermodernisierung mit der Umsetzung dieser EU-Verordnung befasst. Erste Meilen­steine wurde bereits erreicht.
Der Fahrplan der SDG-Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedsländer Informationen über Verwaltungsleistungen und so genannte Unterstützungsdienste, mit denen Bürgern und Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte am europäischen Binnenmarkt geholfen wird, veröffentlichen. Hierfür steht das zentrale Europa-Portal „Your Europe“ bereit, das mit den Portalen der Mitgliedsstaaten verlinkt wird. In Deutschland ist 2021 eine Verknüpfung mit dem Verwaltungsportal des Bundes realisiert worden. Bislang wurden 23.000 auf FIM-Bausteinen basierende Informationsseiten sowie Metadaten an das Europa-Portal übermittelt.

Es hapert an den nötigen technischen Infrastrukturen

Für 2022 und 2023 steht die Integration von für den Single Digital Gateway relevanten Online-Diensten an. Zudem müssen Kommunen bis Ende 2022 Aufschluss geben über den Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Bislang ist lediglich das Online-Verfahren BAföG-Digital direkt an das Europa-­Portal angeschlossen. Bis Ende 2023 sollen 21 der wichtigsten Verwaltungsverfahren aus den Lebensbereichen Geburt, Wohnsitz, Studium, Arbeit, Umzug, Ruhestand und Unternehmensgründung folgen und in allen Mitgliedsstaaten vollständig digital, grenzüberschreitend und medienbruchfrei abgerufen werden können. Darunter die Registrierung eines Kraftfahrzeugs, die Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte oder die Anmeldung von Pensionsansprüchen. Unternehmen sollen beispielsweise eine Geschäftstätigkeit anmelden, Beschäftigte registrieren und Körperschaftssteuern erklären können.
Ob dieses sportliche Ziel gelingt, ist ungewiss. Selbst im digitalen Österreich ist man von dieser He­rausforderung nicht positiv überzeugt. Längst nicht überall liegen die technischen Infrastrukturen vor, die den transeuropäischen Informationsaustausch ermöglichen. Zudem soll es dem Willen der EU-Kommission zufolge Bürgern und Unternehmen abgenommen werden, ihre Daten wiederholt eingeben zu müssen, um Verwaltungsdienste zu beanspruchen. Hierfür steht das Once-Only-Technical-System (OOTS) der EU zu Verfügung. In Deutschland hängt Once Only an der Modernisierung der verschiedenen Register, für deren Umsetzung noch rechtliche Schritte und technische Anpassungen erforderlich sind. Datensätze müssen homogenisiert, ihre automatische Abfrage und Weitergabe legitimiert werden. „Priorisierte Register“ sollen bei uns bis Ende 2025 in Angriff genommen werden. Insofern erscheint das Jahr 2030, das die EU als Zielpunkt ihrer Digitalstrategie etwa auch für die Nutzung elektronischer Ausweise vorgesehen hat, realistischer.

Bei der eID hat Deutschland die Nase vorn

Bei der elektronischen Identität hat Deutschland ausnahmsweise die Nase vorn. Seit 2010 ist die eID in unseren Personalausweisen integriert und nun auch verpflichtend freigeschaltet. Gegenwärtig wird in Brüssel eine Revision der eIDAS-Verordnung von 2014 vorbereitet, die weitere digitale Identitäten berücksichtigt. Geburtsurkunden, Meisterbrief, Doktortitel oder Segelschein sollen in einer einheitlichen Digital Identity Wallet gesammelt werden können. Auch das Nutzerkonto Bund entspricht bereits den europäischen Vorgaben. Um digitale Verwaltungsdienste zu beanspruchen, müssen Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Nutzerkonto anlegen, mit dem sie sich in einem Verwaltungsportal identifizieren. Hier hat sich das seit 2019 bereitgestellte Nutzerkonto des Bundes, das schon von 100.000 Menschen genutzt wird, als Servicekonto etablieren können. Mit der BundID sollen einmal auch europäische Verwaltungsdienste in Anspruch genommen werden können.
Digitalisierung ist Vernetzung. So wie sich Menschen am heimischen Computer mit ihrem Bürgeramt vernetzen, um einen Anwohnerparkausweis zu beantragen, sollen sie künftig auch innerhalb der EU die digitalen Dienste nutzen können – eine sicherlich große Erleichterung auf dem Arbeitssektor und für Unternehmen. Mit ihrer „Digitalen Dekade“ will die EU den Abstand zwischen Bürgern und Institutionen verkleinern. Es soll keine Rolle mehr spielen, auf welcher föderalen Ebene man sich bewegt, um einen Verwaltungsvorgang zu erledigen. Mit den digitalen Impulsen rücken Europa und Kommunen näher aneinander.

Helmut Merschmann




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