WeroBezahlsystem auch für die Verwaltung

Das neue europäische Bazahlsystem Wero könnte auch in der Verwaltung eingesetzt werden.
(Bildquelle: Wero)
Anfang Juli 2024 wurde die erste Phase des neuen europäischen Bezahlsystems Wero gestartet. Getragen vom europäischen Bankenverbund EPI (kurz für: European Payment Initiative) soll es damit eine europäische Alternative zum Online-Bezahlen mit Kreditkarte oder durch den Zahlungsdienstleister PayPal geben. Bereits jetzt ist es möglich, damit in Echtzeit Geld unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse an andere Privatpersonen zu versenden. Kommendes Jahr soll das System dann für den Online-Handel, im Jahr darauf auch im stationären Handel eingeführt werden. Anders als das gescheiterte Online-Zahlverfahren Giropay der deutschen Banken, das aufgrund niedriger Transaktionszahlen zum Jahresende abgeschaltet werden soll, ist Wero ein gesamteuropäisches System. Derzeit können erste Kundinnen und Kunden der teilnehmenden Banken das System nutzen. In Zukunft soll es aber auch eine App geben, mit der alle mit Wero bezahlen können. Umständlich und unsicher Auch Verwaltungsleistungen könnten zukünftig mit diesem Verfahren bezahlt werden – und sollten dies sogar, fordert der Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin für Digitalisierung und Datenschutz, Jan Lehmann. Aktuell haben die Berliner Bürgerämter die Zahlungsmöglichkeiten vor Ort nicht einheitlich geregelt, sondern handhaben das je nach Bezirk unterschiedlich. Bei den online verfügbaren Bürgerdiensten setzt Berlin zur Zahlung auf den IKT-Basisdient ePayment. Mit diesem können Kreditkarten, SEPA-Lastschrift und PayPal genutzt werden. Dies ist aus Sicht von Jan Lehmann mit Nachteilen verbunden: Die SEPA-Lastschrift ist umständlich und benötigt mehrere Tage zur Abrechnung; die anderen Bezahlmöglichkeiten sind abhängig von amerikanischen Unternehmen. Diese auf europäische Datenschutzstandards zu verpflichten, sei „ein andauernder Kampf“. Immer wieder zeigten Berichte, dass amerikanische Unternehmen sensible Daten über Bezahlvorgänge verkaufen. Datenverarbeitung im DSGVO-Geltungsbereich Dies sei bei Wero anders: Hier finde die Datenverarbeitung direkt bei den beteiligten Banken und von vornherein somit im Geltungsbereich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. „Sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es in der Berliner Verwaltung möglich sein, mit hohen Datenschutzstandards, sicher und schnell zu bezahlen. Dazu gehört auch, den neuen Dienst Wero schnellstmöglich einzuführen beziehungsweise anzubieten“, betont Lehmann.
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