Digitales BezahlenTransaktionen erreichen Spitzenwert

Verwaltungsgebühren werden immer häufiger per Kreditkarte beglichen.
(Bildquelle: tirachard/123rf.com)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen Ende-zu-Ende digital anzubieten, wodurch sichere und medienbruchfreie E-Payment-Lösungen unverzichtbar werden. Digitale Zahlungsverfahren ermöglichen die geforderten vollständig digitalisierten Verwaltungsprozesse und verbessern das Nutzungserlebnis für Bürgerinnen und Bürger deutlich.
Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) jetzt mitteilt, setzt sich der Aufwärtstrend beim E-Payment fort: Die Nutzungszahlen seien 2025 im Vergleich zum Vorjahr erneut stark angestiegen und der Gesamtumsatz über digitale Bezahlmethoden habe einen neuen Spitzenwert erreicht.
So verzeichnete die AKDB nach eigenen Angaben bei der Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Online-Dienste im vergangenen Jahr insgesamt 654.798 E-Payment-Transaktionen. Das entspreche einem Plus von fast 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 388.466 Transaktionen). Parallel sei der Umsatz von rund 7,40 Millionen auf 10,4 Millionen Euro, also um über 40 Prozent gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichten die zunehmende Akzeptanz elektronischer Zahlungsverfahren bei Bürgerinnen und Bürgern.
Auch die Auswertung, wie häufig die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten bei der Gebührenbegleichung jeweils gewählt werden, zeigt laut AKDB ein klares Bild: Am häufigsten werden Gebühren per Kreditkarte beglichen, knapp gefolgt von PayPal. Klassische Zahlungsmethoden wie die elektronische Lastschrift werden mittlerweile nur noch in geringem Umfang genutzt.
„E-Payment ist nicht nur Komfort, sondern ein zentraler Treiber der digitalen Verwaltung“, heißt es vonseiten des kommunalen IT-Dienstleisters. „Mit der fortschreitenden Umsetzung des OZG und dem wachsenden Angebot digitaler Verwaltungsleistungen kann damit gerechnet werden, dass die Nutzung elektronischer Zahlmethoden weiter zunehmen wird.“
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