Baden-WürttembergVirtuelles Amt für Kommunen

Das Virtuelle Amt erspart den Bürgerinnen und Bürgern in vielen Fällen den tatsächlichen Gang zum Amt.
(Bildquelle: nateemee/123rf.com)
Mit insgesamt 400.000 Euro unterstützt das baden-württembergische Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des Virtuellen Amts. Das neue Förderprogramm steht unter dem Titel Digital aufs Amt (Virtuelles Amt) und richtet sich an Kreise Städte und Gemeinden. Noch bis zum 15. Dezember 2025 können sie sich dafür bewerben.
Das Virtuelle Amt ist ein buchbarer Service beim kommunalen IT-Dienstleister Komm.ONE und basiert auf einem Erfolgsprojekt aus dem Wettbewerb Digitale Zukunftskommune@bw, erklärt das Innenministerium. Mit ihm können Bürger und Unternehmen Behördengänge online durchführen. Beispielsweise können sie sich in einer Videokonferenz von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beraten lassen und bei Bedarf anschließend rechtssicher die Antragsstellung mit diesen durchführen.
„Die Digitalisierung spart Zeit, Nerven und macht unsere Verwaltung moderner, schneller und effizienter“, sagt Digitalisierungsminister Thomas Strobl. „Ob Meldebescheinigungen, Führerscheinbeantragungen oder Terminbuchungen – in vielen Kommunen können diese Behördengänge bereits bequem online erledigt werden. Das erspart den Bürgerinnen und Bürgern den Gang aufs Amt und erleichtert deren Alltag – denn nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Daten.“ Künftig sollen noch mehr Kommunen die Möglichkeit haben, digitale Verwaltungsleistungen einzuführen. „Mit dem Förderprogramm Digital aufs Amt erleichtern wir vor allem kleinen und mittleren Kommunen den Einstieg in digitale Angebote für ihre Bürgerinnen und Bürger.“
Kommunen, die von dem Förderprogramm Gebrauch machen möchten, kontaktieren Komm.ONE, um einen Demotermin zu vereinbaren, beschreibt das Innenministerium das Prozedere. In diesem werden die gewünschten Inhalte geklärt. Hernach erstelle Komm.ONE ein individuelles Angebot. Nimmt die Kommune dieses an, kann sie bis zum 15. Dezember oder bis zur Ausschöpfung des Fördertops die Förderung nutzen. Es sei kein gesonderter Förderantrag seitens der Kommunen an das Innenministerium notwendig.
„Dank der Förderung und der Zusammenarbeit mit Komm.ONE und SYNCPILOT sinken die Einführungskosten für die Kommunen um bis zu 50 Prozent“, sagt Minister Strobl abschließend.
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