BayernBericht zum Datenschutz vorgelegt
Seinen 25. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011/2012 hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, veröffentlicht. Neben Grundsatzthemen wie der Weiterentwicklung des Melderechts enthält dieser laut dem Datenschutzbeauftragten zahlreiche Beiträge zur Gesetzgebung, zu Bürgerbeschwerden und Prüfungen bei bayerischen öffentlichen Stellen. Darüber hinaus beinhaltet der Bericht Hinweise, was Verwaltungen bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder bei der Einführung der neuen Version des Internet-Protokolls IPv6 zu beachten haben. Wie der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte weiter mitteilt, haben sich im Berichtszeitraum zudem zahlreiche Bürger über mangelnde Transparenz bei Befragungen beschwert. Hierbei sei beispielsweise zu beachten, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden, wenn zur behördlichen Aufgabenerfüllung statistische Angaben ausreichend sind. Eine aktuelle datenschutzrechtliche Herausforderung ist nach Angaben von Petri die steigende Nachfrage der Verwaltungsmitarbeiter nach mobilen Geräten wie Smartphones und Tablet-PCs zur Aufgabenerledigung. „Besonders kritisch sehe ich in diesem Zusammenhang die Gepflogenheit, Privatgeräte für die dienstliche Verwendung zuzulassen. Mit der Nutzung mobiler Geräte geht eine Vielzahl datenschutzrechtlicher und -technischer Probleme einher, die derzeit noch nicht in allen Fällen befriedigend gelöst werden können“, so Thomas Petri. Zufrieden zeigte sich der bayerische Datenschutzbeauftragte mit der Entwicklung beim Einsatz von Google Analytics zur Analyse der Nutzerzugriffe auf behördlichen Websites (wir berichteten). Im Laufe des Jahres 2011 seien über 2.500 Internet-Auftritte von Ministerien, Fachbehörden, Landratsämtern, Städten und Gemeinden überprüft worden und bei 222 Behörden – überwiegend Kommunen – ein unzulässiger Einsatz der Lösung festgestellt worden. Petri: „Noch nie zuvor haben wir derart viele öffentliche Stellen gleichzeitig geprüft. Auch die Anzahl der Beanstandungen und Nachprüfungen lag weit über dem bisher Üblichen. Das Datenschutzbewusstsein vieler öffentlicher Stellen wurde dadurch deutlich verbessert.“ Bei der abschließenden Überprüfung aller 2.500 Behörden-Portale im Jahr 2012 sei dann kein einziger Fall eines unzulässigen Einsatzes von Google Analytics mehr festzustellen gewesen.
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