Dienstag, 25. November 2025

ThüringenDatenschutz im öffentlichen Bereich

[13.03.2018] Über den Datenschutz im öffentlichen Bereich geht es im zwölften Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI). Vom Landtag über Kommunen bis hin zur Justiz werden Themen erörtert.
Der Arbeitsumfang hat sich laut dem Bericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) stark erhöht.

Der Arbeitsumfang hat sich laut dem Bericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) stark erhöht.

(Bildquelle: www.tlfdi.de)

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse hat jetzt seinen zwölften Tätigkeitsbericht im öffentlichen Bereich und seinen dritten Tätigkeitsbericht im nicht-öffentlichen Bereich vorgestellt. Demnach hat sich der Arbeitsumfang im Berichtszeitraum 2016/2017 stark erhöht. So habe sich beispielsweise die Zahl registrierter Posteingänge beim TLfDI von 2011 bis 2017 vervierfacht. Von 2016 auf 2017 sei ein Anstieg von knapp 50 Prozent zu verzeichnen. Offenbar ist es gelungen, Bürger und Unternehmen sowie auch Behörden für den Schutz der Privatsphäre zu sensibilisieren, heißt es vonseiten des TLfDI. Auch die ab dem 25. Mai 2018 wirksam werdende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werfe ihre Schatten voraus: Viele Anfragen betrafen das neue Datenschutzrecht. Den TLfDI habe ein umfangreiches Potpourri an Fällen quer durch die gesamte Landesverwaltung und die Thüringer Unternehmen beschäftigt. Beispielhaft seien hier die Fragen genannt, ob alle Telefonate der Thüringer Polizei aufgezeichnet und abgehört wurden oder ob ein Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden kann, ob ein Bürgermeister abgewählt werden soll. Selbst im Schulbereich gebe es immer wieder datenschutzrechtliche Überraschungen: Wie der TLfDI berichtet, ließ es sich eine Lehrkraft nicht nehmen, die Leistungen ihrer Schüler auf Facebook zu diskutieren. Nicht zuletzt befasste sich der Datenschutzbeauftragte als Bundesvorsitzender des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung mit schulischen Problemen, etwa mit Lehr- und Lernplattformen (Clouds).

Ein weites Feld

Die Kooperation mit den Kommunen hat sich aus Sicht des TLfDI im Berichtszeitraum weiter verbessert. Bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen gingen sie mehr und mehr dazu über, den Datenschutzbeauftragten bereits vor der Datenverarbeitung zu Rate zu ziehen. In Diskussionsrunden zwischen dem TLfDI und den Kommunen werden außerdem drängende Datenschutzprobleme erörtert und wenn möglich gelöst. Von hoher Effizienz sei darüber hinaus die Abordnung eines Lehrers zum TLfDI. Dieser erhalte so einen besseren Einblick in die Schulstrukturen. Der Lehrer fungiere als Mittler zwischen der Datenschutz- und der Schulwelt.
Insgesamt reicht der Bericht von allgemeinen Entwicklungen im Datenschutz über den europäischen und internationalen Datenschutz bis hin zu Personaldaten. Auch auf die Bereiche Kommunales, den Landtag und die Justiz entfällt je ein Kapitel. Es geht beispielsweise um das Livestreaming von Stadtratssitzungen, den Abgeordneten-Twitter-Account des Landtags oder sichere Telearbeitsplätze für Richter und Staatsanwälte. Weitere Themen sind der Datenschutz beim Bürgerkonto und Angriffe auf das Netzwerk der Thüringer Landesverwaltung. Der Bericht des TLfDI steht im Internet zum Download bereit.





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