Montag, 7. Juli 2025

VitakoDurchbruch für ein digitales Deutschland

[22.11.2017] Fünf Bausteine für ein wirkungsvolles Digitalisierungsprogramm für Deutschland schlägt die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, in einem Gutachten vor. Sie knüpft damit auch an das Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung an.
Maßnahmen

Maßnahmen, die der Digitalisierung in Deutschland zum Durchbruch verhelfen könnten, legt ein Vitako-Gutachten dar.

(Bildquelle: www.vitako.de)

Durchbrüche für ein digitales Deutschland: Unter diesem Titel steht ein Gutachten, das jetzt die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, vorgelegt hat. Darin schlägt sie fünf Bausteine für ein wirkungsvolles Digitalisierungsprogramm in den Jahren 2017 bis 2021 vor. Dazu zählen ereignisbezogene Modernisierungsprojekte. Wenn wichtige Ereignisse wie das Kindergeld oder eine Gewerbeanmeldung vollautomatisiert vonstatten gingen, wäre dies laut Vitako ein wichtiger und erkennbarer Meilenstein. Bürger und Unternehmen erwarten wahrnehmbare Veränderungen, die im öffentlichen Sektor nur allzu oft ausbleiben. Im Gutachten wird dies Rapid Prototyping genannt: Nach Abschluss eines Modellprojekts soll unmittelbar ein neues beginnen. Damit Register miteinander kommunizieren können, bedarf es standardisierter Schnittstellen zum Datenaustausch. Die Arbeit der dafür zuständigen Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) sei zwar erprobt und funktioniere, was die Skalierungsfähigkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit anbelange, gleiche sie jedoch eher einer Standardisierungsmanufaktur. Vitako fordert eine Standardisierungsfabrik. Ein Governance-Gremium im IT-Planungsrat müsste zudem die Anforderungen und Priorisierungen bestimmen können. Unter Umständen sei sogar ein Outsourcen der von Vitako so bezeichneten Fließbandarbeit sinnvoll und überlegenswert.

Digital muss Vorrang haben

Die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen laut der Bundes-Arbeitsgemeinschaft ebenfalls nicht mehr dem digitalen Hier und Jetzt. Das betreffe vor allem das Schriftformerfordernis und das persönliche Erscheinen auf Behörden. Gerade das Verwaltungsverfahrensgesetz sei ein Hort überkommener Regelungen. Es müsse daher ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Verwaltungen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen geschaffen werden, der Automatisierung als Regelfall begreift. Am Ende des Gutachtens raten die beauftragten Experten Markus Klimmer und Senator a.D. Wolfgang Branoner außerdem: „Wenn eine schnell getaktete, ergebnisorientierte und zu raschen Veränderungen führende Vorgehensweise gewählt wird, dann erfordert dies eine verbindliche kommunale Sprechfähigkeit für digitale Themen. Nennen wir es der Einfachheit halber kommunaler Chief Digital Officer (CDO).“ Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte bereits vorgeschlagen, die Registerlandschaft in Deutschland zu modernisieren (wir berichteten). Ausdrücklich bleibt dabei laut Vitako die Frage offen, ob hierfür eine zentrale Infrastruktur notwendig wäre oder ob der dezentral föderalistische Charakter der gegenwärtigen Register beibehalten werden soll. Angesichts der Umsetzungszeiten für ähnliche Zentralregister in Österreich (14 Jahre) und Dänemark (7 Jahre) erscheine dieser Schritt nicht empfehlenswert. Zudem sei die Aussicht auf die neue Überbehörde nicht überzeugend und die Gefahr eines neuerlichen Milliardengrabs zu groß.





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