Donnerstag, 11. Dezember 2025

NiedersachsenEvaluation hybrider Sitzungen

[11.12.2025] Die vom Land erlassenen Vorschriften zu hybriden Sitzungen erreichen bei den kommunalen Gremien in Niedersachsen eine hohe Zufriedenheitsquote. Das hat eine Evaluation der Regelungen bei den Anwendern ergeben.
Ein aufgeklappter Laptop steht auf einem Besprechungstisch.

Bei den Abgeordneten, für die der Gesetzgeber die Regelung in erster Linie geschaffen hat, fällt die Zufriedenheitsquote besonders gut aus.

(Bildquelle: buraratn/123rf.com)

In Niedersachsen haben die im Jahr 2022 beschlossenen Regelungen zu hybriden Sitzungen bei allen Anwenderkreisen zu einer hohen Zufriedenheitsquote geführt. Wie die niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, ist dies das zentrale Ergebnis einer Evaluation der Vorschriften, in die Kommunen, Vorsitze der Vertretung, sonstige Abgeordnete und Kommunalaufsichtsbehörden einbezogen wurden. Die Erhebung war im Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verpflichtend festgehalten. Es sollt auf diese Weise überprüfr werden, ob die entsprechenden Regelungen tatsächlich erforderlich sind und sich in der kommunalen Praxis bewähren.

Bei den Abgeordneten, für die der Gesetzgeber die Regelung in erster Linie geschaffen habe, fällt die Zufriedenheitsquote besonders gut aus, erklärt die Staatskanzlei. Technische Probleme seien nur selten aufgetreten. Überwiegend seien solche Vorfälle außerdem nicht so gravierend gewesen, dass Sitzungen abgebrochen werden mussten.

„Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Möglichkeit von hybriden Sitzungen eine bessere Vereinbarkeit des Mandats mit Familie und Beruf fördert“, sagt Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens. „Die Umfrage hat deutlich gemacht, dass sich die Teilnahme dadurch einfacher mit familiären Aufgaben wie der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen sowie mit beruflichen Verpflichtungen oder Erkrankungen vereinbaren lässt. Die Teilnahme per Videokonferenztechnik ermöglicht es Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, häufiger an Sitzungen teilzunehmen und ist daher auch ein gutes Mittel zur Erhaltung der Beschlussfähigkeit. Damit einher geht eine Stärkung demokratischer Prozesse. Gerade in großflächigen Kommunen im Flächenland Niedersachsen können zudem zeitaufwendige Anfahrtswege zum Sitzungssaal vermieden werden.“

Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt dem Inhalt der Evaluation der Vorschriften über die Durchführung hybrider Sitzungen in kommunalen Gremien zugestimmt und deren Übermittlung an den Landtag beschlossen.





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