BNetzAFinaler Entwurf für 5G-Frequenzauktion

Der finale Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion liegt vor.
(Bildquelle: Deutsche Telekom)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt, die für das Frühjahr 2019 geplant ist. Am 26. November berät der BNetzA-Beirat über den Entwurf, kündigt die Bundesnetzagentur an. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden. „Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden.“ Wie die BNetzA mitteilt, sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt werden.
Verhandlungsgebot für Netzbetreiber
Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit 100 Mbit/s und alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen, die wichtigsten Wasserstraßen sowie alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen werde zudem eine Latenz von zehn Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich seien je Betreiber 1.000 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen in weißen Flecken bis Ende 2022 zu errichten. Um die Versorgung der Haushalte insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und eine schnelle 5G-Einführung mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten zu fördern, werden gegenüber dem Konsultationsentwurf die Auflagen insgesamt erhöht. Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten werden laut BNetzA berücksichtigt, die Mindestgebote deutlich gesenkt. Für Neueinsteiger gelten gesonderte Versorgungsauflagen. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Betreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Den Netzbetreibern werde ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt, die BNetzA werde den Prozess in vermittelnder Funktion begleiten. Zudem schaffe sie Regelungen, um den Wettbewerb auf der Dienstebene zu stärken. Netzbetreiber haben mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. Auch hier werde die Bundesnetzagentur im Streitfall vermitteln.
Verbände fordern Gesamtkonzept
Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordern mit Blick auf den 5G-Ausbau ein Gesamtkonzept von der Bundesregierung, das drei Meilensteine definiert. So sollte zum einen eine zügige Nutzung der Flächenfrequenzen ermöglicht werden. Die Frequenzen, die für den Ausbau in der Fläche besonders gut geeignet seien, werden erst in den nächsten Jahren frei. Für Planungssicherheit beim 5G-Ausbau sollten sie schon jetzt vergeben werden. Als zweiten Meilenstein nennen DLT und VKU die schnelle Umsetzung des EU-Telekommunikationspakets in deutsches Recht. Sie machen auf die im Dezember in Kraft tretende Neuregelung der EU für den Rechtsrahmen für digitale Infrastratruktur aufmerksam, wodurch beispielsweise Antennenstandorte gemeinsam genutzt werden können. Diese Regelungen für ein flächendeckendes Netz sollten schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Wesentlich sei darüber hinaus eine nationale Kraftanstrengung für Glasfaser und 5G. Alle relevanten Akteure müssen laut DLT und VKU am Ausbau beteiligt werden. Das fördere den Wettbewerb und verhindere ein Oligopol. Kommunen müssten die Möglichkeit haben, den Mobilfunkstandard allein oder in Kooperation mit Dritten voranzutreiben. Das gehe zum Beispiel über lokale und regionale Frequenzen für kommunale Unternehmen.
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