Mecklenburg-VorpommernVerwaltungsvereinbarung mit eGo-MV

Im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als 100 Onlinedienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt worden.
(Bildquelle: simpson33/123rf.com)
Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium hat jetzt eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) unterzeichnet. Wie das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mitteilt, geht es dabei um die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Ziel bleibe es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in MV Stück für Stück einen durchgehend digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen“, erklärt Digitalisierungsminister Christian Pegel. „Der eGo-MV ist dabei unser zentraler Partner für eine wirtschaftliche, nachhaltige und bürgernahe Umsetzung.“
Bereits im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung sind laut Ministerium mehr als 100 Onlinedienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt worden – viele davon nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Diese Dienste sollen nun unter der Koordination des Landesamtes Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZD MV) in den landesweiten Regelbetrieb überführt werden. Die größte Herausforderung bleibe dabei die flächendeckende Einführung in den bis zu 114 kommunalen Ämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Hierfür werde der eGo-MV gezielt Strukturen schaffen, um den Roll-out vor Ort zu koordinieren und zu begleiten.
„Digitale Angebote dürfen nicht an Amtsgrenzen scheitern“, sagt Minister Pegel. „Wir brauchen landesweit einheitliche, nutzerfreundliche Onlinedienste – egal ob in Greifswald, Ludwigslust oder auf Rügen. Deshalb bauen wir gemeinsam mit dem eGo-MV eine starke digitale Brücke zwischen Land und Kommunen.“
Die Vereinbarung setzt laut Ministerium auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen. Im Fokus stehe unter anderem das Once-Only-Prinzip. „Wir wollen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte digitale Mehrwerte für die Menschen in unserem Land schaffen“, erläutert Pegel abschließend. „Dafür braucht es Verlässlichkeit, Nähe zu den Kommunen und die Bereitschaft, gemeinsam weiterzudenken.“
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