MobilfunkstrategieFünf-Punkte-Plan des BMVI
Mit einem Fünf-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Ausbau von 4G- und 5G-Netzen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Mobilfunkstrategie vorgestellt. Oberstes Ziel der Bundesregierung ist es demnach, das unterbrechungsfreie Surfen und Telefonieren überall in Deutschland zu gewährleisten. Eine aktuelle Studie zur Mobilfunkversorgung in Deutschland prognostiziere, dass Ende 2024 eine Flächenabdeckung oberhalb von 95 Prozent und eine Haushaltsabdeckung von etwa 99,7 Prozent erreicht wird. Um Verstöße gegen diese Versorgungsauflagen zu vermeiden, sollen die Buß- und Zwangsgelder im Rahmen des 5. TKG-Ä̈nderungsgesetzes deutlich erhöht werden, heißt es in der Mobilfunkstrategie. Zudem sei zusätzlich für Verkehrswege, touristische Attraktionen und landwirtschaftlich genutzte Flächen mindestens eine LTE-Versorgung bereitzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, werde das BMVI unterschiedliche Maßnahmen ergreifen und kombinieren: eine Frequenzverlängerung, ein Fördermodell, eine Weiße-Flecken-Auktion sowie eine neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Es soll eine effektive Kombination der Maßnahmen ermittelt werden.
Weitere Maßnahmen
Punkt zwei der Mobilfunkstrategie zielt darauf ab, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu machen. Der Bund und die Telekommunikationswirtschaft ergreifen demnach konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung des 5G-Ausbaus. Dazu zählen beispielsweise Handlungsempfehlungen zur Mitnutzung kommunaler Trägerinfrastrukturen, ein 5G-Innovationsprogramm, welches in unterschiedlichen Anwendungsfeldern sechs kurzfristig umsetzbare 5G-Forschungsprojekte unterstützen soll oder der 5G-Wettbewerb, in dessen Rahmen für Pionierregionen bis zu 100.000 Euro Konzeptförderung bereitstehen. Zehn weitere Projekte aus dem Innovationswettbewerb sollen im Frühjahr 2020 und 2021 bei der Umsetzung von 5G-Projekten unterstützt werden.
Als dritte Maßnahme will das BMVI die Bereitstellung und Nutzung geeigneter Standorte verbessern und die Akzeptanz erhöhen. Vorgesehen sei etwa, Infrastrukturen, Grundstücke und Liegenschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen gegen ein moderates Nutzungsentgelt bereitzustellen. Auch soll ein ressortübergreifender Runder Tisch zur Akzeptanz des Mobilfunkausbaus eingerichtet werden. Zudem sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Im fünften Punkt wendet sich die Mobilfunkstrategie der Informationsbereitstellung über eine elektronische Plattform zu. Der Bund beabsichtige, Informationen über verfügbare Infrastrukturen, Grundstücke und Liegenschaften des Bundes in ein einheitliches elektronisches Portal zu überführen und zu veröffentlichen.
Kritik an der Mobilfunkstrategie
Kritisch äußert sich unter anderem der Deutsche Landkreistag (DLT) zu dem nun vorgelegten Fünf-Punkte-Plan. Er sei zu vage. „Richtig ist zwar das Ziel der Bundesregierung, eine flächendeckende, leistungsstarke Mobilfunkversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Dafür braucht es dann aber auch zielführende Maßnahmen“, kommentiert DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. Er plädiert außerdem für einen baldigen Beginn der Breitband-Förderung des Bundes in Gebieten, die noch nicht über gigabitfähige Infrastrukturen verfügen. „Diese grauen Flecken gilt es, schnellstmöglich mit Glasfaser zu versorgen. Das Programm muss mindestens mit der im Koalitionsvertrag genannten Summe von zwölf Milliarden Euro ausgestattet werden. Da die Erlöse aus der Frequenzversteigerung nur 6,5 Milliarden Euro betragen, müssen auch Haushaltsmittel bereitgestellt werden.“ Summa summarum handle es sich bei dem vorgelegten Fünf-Punkte-Plan um eine unverbindliche Aufzählung bloßer Absichtserklärungen, die nicht hinreichend konkretisiert und zum Teil widersprüchlich seien, so der DLT-Präsident weiter. „Auch bleibt völlig offen, wie die angekündigten Maßnahmen finanziert werden sollen.“
Kritik kommt auch vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) etwa mit Blick auf die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. Die Einrichtung einer solchen MIG sei ein sinnvoller Ansatz, um noch nicht oder besonders schlecht abgedeckte Gebiete zu versorgen. Allerdings müssten sich die Aktivitäten einer solchen Infrastrukturgesellschaft ausschließlich auf den von der Bundesregierung definierten Zweck – nämlich die Schließung weißer Flecken – beschränken. Sie dürfen laut BREKO nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung beim eigenwirtschaftlichen Ausbau im Mobilfunk und Festnetz führen, wodurch dieser verdrängt oder verhindert würde.
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