Mecklenburg-VorpommernImmer mehr Anträge online
Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das landesweite Online-Portal für Verwaltungsdienstleistungen. Wie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes mitteilt, wurden im Jahr 2020 über das MV-Serviceportal insgesamt 20.962 Anträge gestellt (Stand 29.12.2020). Darüber hinaus seien inzwischen 6.326 Nutzerkonten angelegt.
Nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel machte sich bei der Zahl der Anträge deutlich bemerkbar, dass die Leistungen des Urkundenportals des Zweckverbands für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in das MV-Serviceportal integriert wurden. „Das bedeutet, dass Bürger und Bürgerinnen nun auch dort die Urkunden aus den Standesämtern wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden online beantragen können“, so der Minister. „Die meisten der Online-Anträge – knapp 20.000 – betrafen das Ausstellen solcher Urkunden.“ Weitere beliebte – wenn auch bei Weitem nicht so häufig genutzte – Angebote seien die Anmeldung der Hundesteuer (334 Anträge) oder eines Gewerbes (320) sowie die Gewerbeabmeldung (133). „Aber auch Fördermittel aus unserem Landesprogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation in Unternehmen wurden bereits 47-mal online beantragt“, berichtet Christian Pegel. Seit Kurzem können die Verwaltungsleistungen im Portal zudem online bezahlt werden. „Damit kann der ganze Antragsprozess wirklich vollständig digital abgewickelt werden“, sagt der Minister, der sich davon eine weitere Zunahme der Nutzerzahlen erhofft.
Darüber hinaus wurde dem Digitalisierungsministerium zufolge ein weiterer Meilenstein für das MV-Serviceportal ins Rollen gebracht: Mit der Erarbeitung der „Landesverordnung zu den E-Government-Basisdiensten“ werde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Nutzer sich für vertrauliche Antragsverfahren, die eine Authentifizierung erfordern, online ausweisen können. „Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in die erforderlichen Anhörungsrunden. Abhängig von deren Ergebnis könnte sie frühestens im Frühjahr verabschiedet werden“, skizziert Pegel den weiteren Ablauf. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der Verordnung stünden dann auch das so genannte interoperable Nutzerkonto und das interoperable Postfach bereit: „Interoperabel bedeutet, dass sich auch Menschen, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, beim MV-Serviceportal anmelden und damit arbeiten können“, erläutert Christian Pegel und fügt hinzu: „Technisch haben wir das bereits umgesetzt. Die Verordnung schafft auch hier die rechtliche Grundlage für die praktische Anwendung.“
Der Minister appelliert zudem an alle Behörden im Land, das Portal, das die Landesregierung ihnen kostenlos zu Verfügung stellt, zu nutzen: „Das Onlinezugangsgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle öffentlichen Verwaltungen ihre Dienste bis Ende 2022 auch online zur Verfügung stellen müssen. Mit dem MV-Serviceportal haben wir eine landesweite, zentrale Plattform für alle bereitgestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits angebotene Leistungen und die dahinterstehenden technischen Verfahren unkompliziert genutzt werden können. Hier muss niemand das Rad noch einmal erfinden.“
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